Erschießung einer weiblichen oder männlichen Person im Lazarett

Der jetzt 38 Jahre alte Angestellte Cz. aus Tel Aviv, der vereidigt worden ist, hat bekundet,
er habe einmal, während er auf dem Sortierplatz arbeitete, gesehen, wie Suchomel eine Person aus der Richtung des Wohnbezirks zum Lazarett gebracht habe, von wo diese Person nicht mehr zurückgekehrt sei.
Das vermochte der Zeuge präzise anzugeben. Im Übrigen aber hat er sich in Widersprüche verwickelt. Zunächst sagte er, es habe sich um einen weiblichen Häftling gehandelt. Nach einiger Überlegung meinte er, es sei wohl doch ein männlicher Häftling gewesen. Auf die Frage, ob die Person bekleidet oder nackt gewesen sei, sagte er, er sei sich dessen nicht sicher, ob die männliche oder weibliche Person bekleidet gewesen sei, allerdings neige er mehr zu der Annahme, sie sei nackt gewesen.
Das alles lässt den Schluss zu, dass der Zeuge Cz. diesen Vorgang nicht mit der erforderlichen Genauigkeit beobachtet hat.

Das Schwurgericht hat zwar von Cz. keineswegs einen ungünstigen Eindruck gewonnen. Andererseits ist der Zeuge, der während seiner Inhaftierung erst 16 Jahre alt gewesen ist, durch die vielen auf ihn einströmenden grausamen Geschehnisse seelisch so überfordert worden, dass er bestimmte Einzelfälle möglicherweise nicht mehr vollständig erfassen und im Gedächtnis behalten konnte. Seine Bekundung allein reicht deshalb nicht aus, die dem Angeklagten Suchomel zur Last gelegte Tat einwandfrei nachzuweisen.