Der Tod des Hans Burg, der auf dem Sortierplatz Erdarbeiten verrichtete
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt,
einen mit Planierungsarbeiten auf dem Sortierplatz beschäftigten jungen Häftling auf Anordnung des Mitangeklagten Franz im Lazarett durch Genickschuß getötet zu haben. Wie bereits in A.VI.6 ausgeführt worden ist, handelt es sich bei dem jungen Häftling um den sechzehn Jahre alten Hans Burg, der sich nach einem eben überstandenen Fleckfieber bei Planierungsarbeiten auf dem Sortierplatz ungeschickt anstellte und deshalb von dem Angeklagten Franz mit einem Spaten so schwer auf den Kopf geschlagen wurde, das er blutend zusammenbrach.
Der vereidigte Zeuge Gl., der diesen Vorfall aus der Nähe beobachten konnte, hat bei seiner Vernehmung erklärt, dass Miete den jungen Hans Burg anschließend auf Anordnung von Franz ins Lazarett geschafft und ihm hier den Gnadenschuß gegeben habe. Gl. hat jedoch hinzugefügt, dass seiner Meinung nach Hans Burg bereits durch den mit voller Wucht geführten Schlag mit dem Spaten tot gewesen sei, obwohl er das nicht mit Sicherheit sagen könne. Bleibt aber offen, ob Burg noch lebte oder ob er bereits tot war, als Miete ihn ins Lazarett brachte, dann ist dem Angeklagten diese Tat nicht nachzuweisen.