Die Erschiessung eines Schutzpolizisten
In der ersten Hälfte des Monats Mrz 1945 führte die niederländische Widerstandsbewegung ein Attentat auf den Höheren SS- und Polizeiführer in Holland, den SS-Obergruppenführer Hans Rauter, aus, bei dem Rauter verletzt wurde.
Auf Anordnung aus Berlin sollten mehrere Niederländer, die Mitglieder der niederländischen Widerstandsbewegung waren und die von der SS als Geiseln festgehalten wurden, im Frontgebiet bei Woeste Hoeve in der Nähe von Apeldoorn durch ein aus 12 Schutzpolizisten bestehendes Exekutionskommando erschossen werden.
Ein Polizist weigerte sich, an der Erschiessung teilzunehmen.
Er wurde abgeführt und soll angeblich einige Tage später selbst erschossen worden sein.
Diese Feststellungen beruhen auf der eidlichen Bekundung des kaufmännischen Angestellten Har., eines ehemaligen Kriminalrats und Mitglieds der Gestapo.
Der Zeuge hat zwar genaue Angaben über die Exekution der Geiseln gemacht, er vermag aber nicht mit Sicherheit anzugeben, was aus dem Befehlsverweigerer tatsächlich geworden ist. Er will lediglich davon gehört haben, daß der Befehlsverweigerer erschossen worden sein soll.
Im übrigen würden aus diesem Fall für das vorliegende Verfahren keine entscheidenden Schlüsse gezogen werden können, weil mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass es sich einmal bei der Geiselerschießung um eine völkerrechtlich zulässige Repressalie gehandelt haben kann und dass zum anderen sich die Befehlsverweigerung unmittelbar im Kampfgebiet ereignet hat.