Tötung eines Häftlings im Lazarett, der zuvor durch einen Schuss in die Hüfte verletzt worden war.
Die Tötung dieses Häftlings erfolgte aus Mordlust und aus Rassenhass.
Franz hat auch hier den Tatbestand des Mordes nach 211 StGB verwirklicht.
Tötung eines Häftlings im Lazarett, der zuvor durch einen Schuss in die Hüfte verletzt worden war.
Die Tötung dieses Häftlings erfolgte aus Mordlust und aus Rassenhass.
Franz hat auch hier den Tatbestand des Mordes nach 211 StGB verwirklicht.