Erschießung von 5 Häftlingen des Sortierkommandos

Die Anklage macht Franz weiter zum Vorwurf, er habe Ende Oktober 1942 fünf Männer des Sortierkommandos, nämlich den Häftling Szlama Czapnik, den Häftling Swiderski, den Häftling Goldstein, den Häftling Feiner und einen fünften Häftling, dessen Namen nicht feststeht, auf dem Sortierplatz grundlos als Spione bezeichnet, sie ins Lazarett mitgenommen und dort persönlich erschossen.

Der hierzu uneidlich geehrte Zeuge Ei. hat diesen Vorfall bestätigt und hinzugefügt, dass es sich bei einem der fünf Männer um seinen Hauswirt aus Czenstochau gehandelt habe. Wie jedoch bereits im vorhergehenden Fall, der die Erschießung eines jungen Boxers betrifft, dargelegt worden ist, bestehen an der objektiven Zuverlässigkeit der Aussage des Zeugen Ei. erhebliche Zweifel. Diese Zweifel vermochte das Schwurgericht auch bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts nicht zu überwinden. Hinzu kommt, dass der Zeuge Ei. während seiner Vernehmung sehr erregt war. Es ist nicht auszuschließen, dass starke gefühlsmäßige Antipathievorstellungen des Zeugen gegen sämtliche Angeklagten, die angesichts der von ihm mitgemachten Zeit des Schreckens und Grauens menschlich verständlich sind, seine Aussage selbst dann in eine falsche Richtung gelenkt haben, wenn er persönlich redlich darum bemüht war, seinen Beitrag zur Aufdeckung der wahren Geschehnisse zu leisten. Seine uneidliche Aussage reicht deshalb nicht aus, um Franz wegen einer Erschießung von 5 Männern des Sortierkommandos zu verurteilen.