Erschießung eines Häftlings, der den Davidstern nicht abgetrennt hatte
Im Winter Anfang 1943 stellte der Angeklagte Franz bei einer Kontrolle der bereits sortierten, zu Paketen verpackten und zum Abtransport vorbereiteten Bekleidung fest, dass an einem Kleidungsstück der Judenstern nicht abgetrennt worden war.
Er holte sich den dafür verantwortlichen Häftling heraus und ließ das gesamte Sortierkommando auf dem Sortierplatz antreten. Dann befahl er einem Angehörigen der ukrainischen Wachmannschaft, den Häftling vor dem versammelten Kommando zu erschießen. Der Schuss des Ukrainers tötete den Häftling nicht sofort. Der lediglich im Unterleib verletzte Häftling fiel in den Schnee. Er krümmte sich vor Schmerzen. Franz zog seine Pistole und tötete ihn durch einen Kopfschuss.
Der Angeklagte bestreitet den Vorfall. Er wird jedoch durch die glaubwürdige und mit dem Eide bekräftigte Aussage des Bautechnikers Koh. überführt. Dass der Zeuge Koh. persönlich glaubwürdig ist, ist bereits in AV 3. dargelegt worden. Da er den hier geschilderten Vorfall aus allernächster Nähe gesehen hat, bestehen an der Richtigkeit seiner Bekundung keine Zweifel.