Der Angeklagte Franz
Seine persönlichen Verhältnisse.
Der am 17.Januar 1914 in Düsseldorf als Sohn eines Kaufmanns geborene Angeklagte Franz hat noch eine in Wuppertal lebende verheiratete Schwester.
Er besuchte 8 Jahre lang in Düsseldorf die Volksschule.
Er war zunächst als Laufbote tätig.
Im Jahre 1929 begann er im Restaurant Hirschquelle in Düsseldorf eine Kochlehre und setzte sie im Wittelsbacher Hof fort, legte aber eine Gehilfenprüfung nicht ab.
Nach dem Tode seines Vaters hatte seine Mutter im Jahre 1928 zum zweiten Mal geheiratet. Sein inzwischen ebenfalls verstorbener Stiefvater war deutschnational mit einer besonderen Vorliebe für das Preußisch-Militärische eingestellt.
Seine Mutter, eine strenggläubige Katholikin, lebt jetzt in einem Velberter Altersheim.
Franz war etwa ein halbes Jahr Mitglied der Kyffhäuser-Jugend, bevor er sich im Oktober 1932 zu einem vom Stahlhelm eingerichteten Lager des Freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD) in Ratingen meldete. Von hier aus kam er im Frühjahr 1934
zu einem Lager des Arbeitsdienstes in Bad Honnef.
Im Oktober 1934 verließ er den Arbeitsdienst mit dem Rang eines Truppführers.
Anschließend war er bis Oktober 1935 als Volontär bei dem Metzgermeister Stollmann in Düsseldorf-Oberkassel tätig.
Im Oktober 1935 wurde er zur Ableistung seines Wehrdienstes zum Artillerieregiment 6 in Minden eingezogen.
Während seiner aktiven Dienstzeit arbeitete er zeitweise als Koch. Als er nach zwei Jahren aus dem Wehrdienst entlassen wurde, hatte er den Dienstgrad eines Oberkanoniers.
Bereits während seiner Dienstzeit bei der aktiven Truppe hatte der Angeklagte sich um die Aufnahme in die SS-Wachtruppe beworben. Er wurde angenommen und kam zur 3. SS-Totenkopfstandarte Thüringen. Er war zunächst in Frankenberg und später in Weimar und Buchenwald stationiert.
Nach der üblichen Grundausbildung fand er Verwendung als Rekrutenausbilder und als Koch. Zeitweise war er auch zum Wachdienst im Konzentrationslager Buchenwald eingesetzt.
Am 30.Januar 1938 wurde er zum SS-Sturmmann, am 9.November 1938 zum Rottenführer und am 30.Januar 1940 zum SS-Unterscharführer befördert.
Gegen Ende 1939, etwa im Oktober oder November 1939, wurde er mit seinen SS-Kameraden Jirmann und Floss nach Berlin in Marsch gesetzt, wo er sich auf der Dienststelle des Reichsärzteführers in der Vossstrasse melden musste.
Durch den damaligen SA-Standartenführer Blankenburg wurden der Angeklagte und seine Begleiter über die vom Führer angeordnete Euthanasieaktion unterrichtet und anschließend der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege zugeteilt, zu deren Aufgabe die Realisierung des sogenannten Euthanasieprogramms gehörte.
In der Folgezeit war der Angeklagte in den Heil- und Pflegeanstalten Grafeneck in Württemberg, Hartheim bei Linz an der Donau, Sonnenstein bei Pirna in Sachsen und Brandenburg an der Havel nach seiner unwiderlegten Einlassung als Koch tätig.
Um die Jahreswende 1941/42 wurde er zur Kanzlei des Führers versetzt und arbeitete als Koch in einer Küche dieser Dienststelle auf der Wilhelmstrasse 40. Im Frühjahr 1942 wurde der Angeklagte, der inzwischen SS-Scharführer und am 20.April 1942 schließlich
SS-Oberscharführer geworden war, im Rahmen der Aktion Reinhard von Berlin nach Lublin zur Dienststelle des SS- und Polizeiführers Globocnik abkommandiert und zunächst der Wachmannschaft des Vernichtungslagers Belzec zugeteilt.
In Belzec blieb er bis zum Hochsommer, um dann zum Vernichtungslager Treblinka zu kommen.
Nach der Auflösung des Lagers Treblinka kam der Angeklagte, der auf die ausdrückliche Anweisung Himmlers am 21.Juni 1943 wegen seiner besonderen Verdienste um die Aktion Reinhard zum SS-Untersturmführer befördert worden war, über Berlin als Ausbilder zur Landesschutzschule Triest in Oberitalien und etwa 2 bis 3 Monate später nach Graz, wo er eine neue Landesschutzschule einrichten sollte.
Gegen Ende 1944 wurde der Angeklagte bei der Partisanenbekämpfung verwundet.
Nach der Genesung war er eine Zeitlang Sicherheitsoffizier für die Bahnlinie Graz - Triest.
Bei Kriegsende setzte er sich zu Fuß nach Deutschland ab und begab sich zu seiner nach Arnstadt in Thüringen evakuierten Ehefrau.
Schließlich geriet er in Thüringen in amerikanische Gefangenschaft, aus der er jedoch bald wieder entfliehen konnte.
Er kehrte in seine Heimatstadt Düsseldorf zurück und meldete sich hier bereits am 26.Juni 1945 unter seinem richtigen Namen beim Arbeitsamt.
In den nächsten drei Jahren war er als Brückenbauarbeiter tätig. Seit 1949 bis zu seiner Verhaftung am 2.Dezember 1959 arbeitete er wieder als Koch.
Der Angeklagte Franz ist seit 1940 kinderlos verheiratet.
Jedoch ist er Vater von vier unehelichen Töchtern, die aus Beziehungen zu vier verschiedenen Frauen hervorgegangen sind.
Der Angeklagte Franz war Mitglied der SS (SS-Nummer 319 906), aber weder Mitglied der NSDAP noch einer ihrer sonstigen Gliederungen.
Er behauptet, nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten zu sein, bezeichnet sich jedoch in seinen SS-Personalunterlagen seit 1938 als gottgläubig.
Ein Entnazifizierungsverfahren hat gegen ihn nicht stattgefunden.