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Frankreich, Region Île-de-France, Département Val-de-Marne, Arrondissement Nogent-sur-Marne

15.10.1917

Am 15. Oktober 1917, um 06:15 Uhr morgens, wurde die „deutsche Spionin“ Margareta Geertruida Zelle (Mata Hari) in den Befestigungsanlagen von Schloss Vincennes nahe Paris von einem zwölfköpfigen Exekutionskommando erschossen. (Sie wurde am 25. Juli 1917 wegen Doppelspionage und Hochverrats von den Richtern eines französischen Militärgerichts zum Tode verurteilt.) Wie in Frankreich damals üblich, wurden zum Tode Verurteilte vorab nicht über den Termin ihrer Hinrichtung informiert. So erfuhr auch Mata Hari erst eine Stunde vor dem angesetzten Hinrichtungstermin von ihrem Schicksal. Im Büro des Gefängnisdirektors durfte sie drei Abschiedsbriefe verfassen, die sie dem Direktor übergab. Ob diese Briefe jemals ihre Adressaten erreichten, ist unbekannt. Der Verbleib aller drei Schriftstücke ist bis heute ungeklärt. Die bei Erschießungen obligatorische Augenbinde verweigerte sie. Da sie sich nicht an den Pfahl anbinden lassen wollte, wurde ihr lediglich ein Seil, das mit dem Pfahl verbunden war, locker um die Taille gelegt. Von der abgefeuerten Salve traf angeblich nur ein einziger Schuss tödlich, dieser allerdings direkt ins Herz. Ein zweiter Schuss zerschmetterte ihr Knie. Ein Unteroffizier gab ihr zuletzt aus kurzer Distanz einen Gnadenschuss in den Kopf. Da niemand auf die Leiche von Mata Hari Anspruch erhob oder sich bereit fand, die Kosten für eine Beerdigung zu übernehmen, wurde ihr Körper der medizinischen Fakultät der Sorbonne zur Verfügung gestellt.