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Beschreibung

Polen, Woiwodschaft Masowien

21.05.1941
Umbenennung des Landkreises Ostrolenka in Scharfenwiese

aus einem historischen Reiseführer
die 5 km nordwestlich vom Bahnhof am linken Ufer des Narew gelegene Stadt, mit 13500 Einwohnern, gehört seit 1941 zum ostpreußischen Regierungsbezirk Zichenau

Heute zählt Ostroleka knapp 54000 Einwohner und diese verteilen sich auf einer Fläche von 29 Quadratkilometern. Die Stadt Ostroleka liegt an den Flüssen Narew, Czeczotka und Omulew.

1931 hatte der Ort 4291 jüdische Bewohner
1939 hatte der Ort 4900 jüdische Bewohner

Ostroleka war bekannt als ein Ort, wo unmittelbar nach dem Einmarsch der deutschen Truppen Einsatzgruppen ihr Unwesen trieben. Tatsächlich wurde in Ostroleka ungeheures Unrecht der polnischen Bevölkerung angetan, insbesondere der jüdischen polnischen Bevölkerung.

Juden aus Ostroleka waren in den Widerstandsbewegungen in den Ghettos von Wilna und Baranovickie aktiv. Einige schlossen sich den Partisanen an und kämpfte in Puczcza Naliboki und Umgebung.

zwischen 1939 und 1945 waren im Ort bzw. in der Nähe folgende deutsche Einheiten stationiert:
Kommandeur f. Urlaubsüberwachung 12
Aufgestellt Jan. 1942 im WK XII; Einsatz Scharfenwiese b. Zichenau. Febr. 1944 mit neuer Fp.Nummer aus Kdr. f. Urlaubsüberw. 28 neu aufgestellt; Einsatz Mittelrußland; wird Winter 1944/45 Bahnhofs-Wach- und Streifenabteilung 102.

Stapo-Grenzpolizei-Komissariat Scharfenwiese

Kfz.Inst.Kp.188
Scharfenwiese, Kaserne gegenüber Ziegelei

Pz. Inst.Abt.559
Scharfenwiese, (in Verlegung)

Eisb.Pz.Werkst.Kp.657
Scharfenwiese (in Zuführung)

Eisenbahn-Baupionier-Btl. 514
befand sich Dezember 1944 bei Scharfenwiese

Infanterieregiment 203 (1940)

in Scharfenwiese befanden sich die Lager:
Straf. u.
Arbeitserziehungslager
zwischen Mai 1941 - Mai 1942 das Oflag 57

Täter und Mitläufer die zwischen 1939 und 1945 in Scharfenwiese und dem Umfeld an Verbrechen gegen Polen, Juden und "unerwünschte Elemente" beteiligt waren.
der spätere in Auschwitz berüchtigte SS-Oberscharführer
Boger Wilhelm

Angeöriger der Gestapo (Kommandoführer in Ostroleka, Lomza u. Puzan)
Gieding Arthur Walter
* 14.01.1904
am 22.11.1946 Auslieferung nach Polen
am 11.09.1947 vom Amtsgericht Lomza zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt
am 05.09.1955 aus der Haft entlassen

Olszewski Fryderyk
In den Jahren 1939-1945, nahm er im Ostroleka County an Durchsuchungen und Festnahmen teil, und ermordete Zivilisten.

Offizier des Sicherheits-Dienst und der Gestapo
Gieding Arthur Walter
1940-1944 in Ostroleka, hier ermordete er Zivilisten und verfolgte polnische Bürger

Olszewik Tadeusz
in den Jahren 1943-1944 war er im Ostroleka County an der Ermordung von Zivilisten beteiligt

Kochowicz Stanislaw
1944 ermordete er im Ostroleka County drei sowjetische Kriegsgefangene


SS-Oberscharführer
Boger Wilhelm (Friedrich)
* 19.12.1906 in Stuttgart-Zuffenhausen
† 03.04.1977 im Krankenhaus Bietigheim-Bissingen
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz u. KL Mittelbau-Dora

Hausangestellte Rosalie Kulesa

Tod für Schlag mit der Handtasche
Im Namen des Deutschen Volkes!
Strafsache gegen
die polnische Hausangestellte Rosalie Kulesa aus Surowe, Kreis Scharfenwiese, geboren am 04.02.1917 in Amerika, ledig, angeblich nicht vorbestraft, wegen Verstoßes gegen Polenstrafrechtsverordnung.
Das Sondergericht beim Landgericht in Zichenau hat in der Sitzung vom 11. Januar 1943 in Scharfenwiese für Recht erkannt:
Die Angeklagte ist der Schädigung des Ansehens des deutschen Volkes dadurch schuldig, dass sie eine deutsche Frau mit einer Handtasche ins Gesicht geschlagen hat. Sie wird deshalb zum Tode verurteilt.
Ihr werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Gründe:
Die Angeklagte will ferner nicht gewusst haben, das Frau Baschek eine Deutsche ist. Dies ist unglaubhaft. Sie musste unter allen Umständen wissen, dass sie in einen deutschen Laden kam. Das "herein" war ihr in deutscher Sprache zugerufen worden, und die Zeugin Baschek hat unzweifelhaft die Haltung einer Deutschen, sodass sie trotz ihres Geschäftskittels mit einer polnischen Verkäuferin in einem deutschen Geschäft nicht hat verwechselt werden können. Aus ihrem ganzen Auftreten hat die Angeklagte unzweifelhaft ersehen müssen, dass sie es mit der deutschen Inhaberin zu tun hat. Darüber hinaus hat sie zu der Angeklagten nicht nur masurisch, sondern zwischendurch auch deutsch gesprochen.
Somit steht tatsächlich fest, dass die Angeklagte der deutschen Frau Baschek vorsätzlich mit einer Handtasche ins Gesicht geschlagen hat.
Sie hat dadurch das Ansehen des Deutschen Reiches und Volkes geschädigt. Sie war daher gemäß I Abs. 3, III der Polenstrafrechtsordnung zu bestrafen.
Der Schutz und die Autorität eines jeden Deutschen in dem hiesigen Gebiet erfordern, dass Gewalttätigkeiten von Polen gegen Deutsche mit den härtesten Strafen geahndet werden. Auch die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine 25-jährige einfache Polin handelt, kann nicht dazu führen, den Fall als milder anzusehen, denn die Angeklagte hat eine deutsche Frau, die für ihren im Felde stehenden Ehemann die Leitung des Geschäfts übernommen hat, tätlich angegriffen. Die Zeugin Baschek bedarf daher des erhöhten Schutzes. Die Annahme eines minder schweren Falles ist daher nicht zulässig. Gegen die Angeklagte musste daher auf die Todesstrafe, die einzige vom Gesetz zugelassene Strafe, erkannt werden.