Auschwitz, 17. Juli 1944

Zu den Truppenbetreuungsveranstaltungen (Theater und Film) im Kameradschaftsheim der Waffen-SS Auschwitz haben nur die im SS-Standort befindlichen Einheiten und Dienststellen der Waffen-SS, die Zivilangestellten (Deutsche) sowie die in Auschwitz liegenden Einheiten des Heeres und der Luftwaffe Zutritt. Außerdem ist es den Familienangehörigen der Genannten gestattet, diese Veranstaltungen zu besuchen. Die zivilen Besucher haben
sich am Saaleingang als Familienangehörige bzw. als Zivilangestellte der Waffen-SS oder der Wehrmacht auszuweisen.
Die Kommandantur I und die Kommandantur II stellen ab sofort nach Anforderung durch Abt. VI abwechselnd für Theaterveranstaltungen einen Führer, 2 Unterführer und 3 Mann für den Saalordnerdienst ab, für Kinoveranstaltungen einen Portepee-Unterführer und 3 Mann.

Bei Theaterveranstaltungen (Konzerte, Bunte Abende, Varite usw.) ist die Sitzordnung folgende:
Reihe 1 bis 3: SS-Führer und Offiziere,
Reihe 4: Verwundete und Lazarettangehörige,
Reihe 5 bis 6: NS- u. DRK-Schwestern, SS- u. Flakhelferinnen, Aufseherinnen des FL.
Reihe 6 bis 12: SS u. Wehrmachtangehörige mit Frauen, weibliche Zivilangestellte,
Reihe 13 bis 15: Portepee-Unterführer,
Reihe 16 bis Schluß: die Truppe ohne Unterschied der Dienstgrade und Einheiten.

Die Stuhlreihen sind durch Schilder gekennzeichnet. Besucher, die diese Sitzordnung nicht beachten, müssen damit rechnen, überhaupt keinen Platz zu erhalten. In sämtlichen Räumen des Kameradschaftsheims (mit Ausnahme des Unterführerheims) ist das Rauchen strengstens untersagt. Die Gange sind in voller Breite frei zu halten. Das Versetzen der Schemel ist verboten. Zur Vermeidung von Störungen wird der Saal zu Beginn der Aufführungen gesperrt. Aus- und Eintritt ist nur während der Pausen möglich.

Bei Filmveranstaltungen ist die Sitzordnung folgende:
2 Reihen in der Mitte: SS-Führer und Offiziere, davor 4 Reihen: NS- u. DRK-Schwestern, SS- u. Flakhelferinnen, SS- u. Wehrmachtsangehörige mit Frauen sowie weibliche Zivilangestellte der Waffen-SS. Unter Reihe ist jeweils die linke und rechte Seite des Saales zu verstehen.

Dieser Standort-Sonderbefehl ist allen SS u. Wehrmachtangehörigen sowie den Gefolgschaftsmitgliedern des Standortes bekannt zu geben.

i.V. gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant