Auschwitz, 2. Mai 1944

1. Chefbefehl Nr. 18 - Aufgabe von Fernschreiben
Ab sofort sind Fernschreiben wie folgt zu unterzeichnen: Bezeichnung der Dienststelle
in abgekürzter Form und ausgeschriebener
Name des Unterzeichnenden, ohne Dienstgrad, z.B.
,,SS-WVH[A] - Chef Pohl"
,,SS-WVH[A] - Chef C Kammler“
,,SS-WVH[A] - C roem 6 Eirenschmalz“
,,SS-WVH[A] - C roem 6 i.A. Rademacher“
Alle entgegenstehenden Anordnungen werden hiermit aufgehoben. Die Lagerkommandanten unterzeichnen z.B.
KL Au. II Hartjenstein.

2. Fliegen- und Mückenbekämpfung
a) Ich enthebe den SS-Obersturmführer Josten von seiner Dienststellung als Beauftragter für die Überwachung der Schädlingsbekämpfung im Interessengebiet KL Auschwitz. Als Nachfolger wird SS-Hauptsturmführer Stoppel eingesetzt.
b) Zur Vorbeugung gegen Malaria-Erkrankungsfälle bei den im Standort Auschwitz Wohnenden ist die Durchführung einer Fliegen- und Mückenbekämpfungsaktion in den Wohnungen und Unterkünften erforderlich. Für die SS-Angehörigen beginnt die Bekämpfungsaktion am 2.5.44 nach folgendem Plan:
2.5.44 SS-Standortverwaltung und Kommandantur I, Wachlokal, Pol.Abt.,
3.5.44 SS-Lazarett, Unterkünfte Kommandantur I, Unterkünfte SS-Standortverwaltung,
4.5.44 Unterkunft Bauleitung, Baracke Schutzhaftlagerführung, Fleischerei,
5.5.44 SS-Küche, Kantinen und Kameradschaftsheim, Bäckerei,
6.5.44 Dienststelle Zentralbauleitung, Dienstzimmer Fahrbereitschaft,
8.5.44 Stabsgebäude, Haus 7,
9.5.44 Truppenunterkünfte 1., 3., 4. Kompanie, 2. Stabskompanie,
10.5.44 Gemeinschaftslager, Haus der Waffen-SS,
11.-12.5.44 Unterkünfte der Zivilarbeiter,
13.5.44 Führerheim und Führerbaracken,
15.-20.5.44 SS-Siedlung und Unterkunft Bauleitung am Haus 151 (Verständigung erfolgt für jedes einzelne Haus einen Tag vorher)
22.5.44 Birkenau: Unterkünfte Kommandantur II, Dienststelle Kommandantur II und Polizei (Wachbatl.)
23.5.44 7. Kompanie, SS-Küche und Kantine Birkenau, Wachgebäude Birkenau,
24.5.44 2. und 8. Kompanie, 1. Stabskompanie,
25.5.44 Hundeführerstaffel und sämtliche Baracken am Eingang der Lager Birkenau.
Mit einem für Menschen unschädlichen Bekämpfungsmittcl werden in den Wohnungen und Unterkünften Wände und Decken ausgespritzt. Eine Schädigung der Wände tritt nicht ein. Vor dem Ausspritzen der Unterkünfte müssen jedoch alle Bilder, Spiegel etc. von den Wänden abgenommen werden. Die Möbel sind leicht mit Zeitungspapier und dergl. abzudecken. Nach der Bekämpfungsaktion neu bezogene Wohnungen müssen zur Durchführung dieser Maßnahme an die Dienststelle des SS-Standortarztes Auschwitz gemeldet werden.

3. Fernsprechanschlüsse der Kommandantur III
Kommandant SS-Hstuf. Schwarz Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208
Amt Myslowitz 22371 NA 2208
Privatwohnung Amt Auschwitz 65 NA 55

1. Schutzhaftlagerführer
SS-Ostuf. Schöttl Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208
Amt Myslowitz 22371 NA 2208

Kommandanturschreibstube
Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208
Amt Myslowitz 22371 NA 2208

Schutzhaftlagerschreibstube
Rapportführer Arbeitsdienstführer Amt Auschwitz 315

Pers. Abt.-Kdtr. Amt Auschwitz 230 NA 2308
Pol. Abt. Amt Myslowitz 22371 NA 2308
Wachkompanie Monowitz

Arbeitslager
Blechhammer Amt Heydebrek 334
Bobrek
Auschwitz 350
Brünn 18333
Eintrachthütte Königshütte 41701-04
Fürstengrube Myslowitz 30048
Gleiwitz I Gleiwitz 3301/3311
Golleschau Teschen 1086
Günthergrube Myslowitz 32357
Janinagrube Krenau
Jawischowitz
Auschwitz
Jaworzno
Myslowitz 22045/22362
Jaworzno
Lagischa
Bendsburg
Laurahütte
Kattowitz 23301
Sosnowitz 61770/62730

4. Jagdschutz
Achtung! Gifteier!
Zum Zwecke der Krähenbekämpfung werden in den nächsten Tagen Gifteier in der Feldmark des gesamten Interessengebietes ausgelegt. Wegen der Gefahren, die damit verbunden sind, sind insbesondere Haustiere unter Aufsicht zu halten. Die Kinder müssen belehrt werden, daß diese Eier gefährlich sind. Sie sind auf der Schale mit ,Gift“ bezeichnet.

5. Flurschaden
Das Betreten der bestellten Felder sowie der mit Gras bewachsenen Flächen ist verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für übende Einheiten.

6. Verunreinigung der Bunkerlinie
Die Häftlinge benutzen vornehmlich innerhalb der großen Postenkette die hergestellten Feldstellungen und Bunker als Aborte. Die Kommandoführer usw. haben dafür zu sorgen, daß diese Schweinerei sofort unterbunden wird. Die Kapos sind von den Schutzhaftlagerführern auf das Verbot hinzuweisen, damit diese ebenfalls auf die Häftlinge entsprechend einwirken.

7. Unsinniges Schießen
Nach einer hier eingegangenen Meldung hat am 20.4.44, gegen 20.00 Uhr, ein Posten der großen Postenkette in der Nähe der Bahnanlagen mit einer MPi einen Schuß in Richtung auf einen entlang des Bahnkörpers kommenden Obergefreiten der Luftwaffe abgegeben, der die große Postenkette an einer nicht erlaubten Stelle überschreiten wollte. Ich weise bei dieser Gelegenheit letztmalig auf meinen Standortbefehl Nr. 9/44, Ziff. 4, vom 8.3.44 betreffend unsinniges Schießen hin. Der Posten hätte richtig gehandelt, wenn er, in diesem Falle den Obergefreiten, angerufen und aufmerksam gemacht hätte, daß er die Postenkette am Schlagbaum zu passieren hat. Sämtliche Unterführer und Männer sind entsprechend zu belehren.

8. Abhören ausländischer Sender
Ich habe Veranlassung darauf hinzuweisen, daß das Abhören ausländischer Sender verboten ist. Dies gilt selbstverständlich auch für sämtliche Angehörige der verschiedenen Volksgruppen.

9. Privatarbeiten in der Waffenmeisterei
Da in letzter Zeit viele Privataufträge für die Waffenmeisterei erteilt wurden, für die eine enorme Arbeitszeit aufgewendet werden mußte, wodurch die dienstlichen Instandsetzungen stark in Rückstand geraten sind, ordne ich an, daß sämtliche Privataufträge mir zur Genehmigung vorzulegen sind.

10. Sperrung der Bahnhofstraße für Häftlingskommandos
Die Bahnhofstraße (Betonstraße) wird mit sofortiger Wirkung für sämtliche Häftlingskommandos gesperrt. Ausrückende Kommandos, die nach Auschwitz müssen, haben in jedem Falle die Wache zu passieren und den Weg entlang der Sola an der Lederfabrik vorbei bezw. Lagerstraße Führerheim Richtung KL II zu benützen.

11. Angehörigenunterhalt für SS-Angehörige aus Kroatien
Durch das Hauptfürsorge- und Versorgungsamt der Waffen-SS teilt der Fürsorgeoffizier der Waffen-SS in Kroatien mit:
,,Sämtliche Unterstützungssätze für Angehörigenunterhaltsempfänger werden in kürzester Zeit allgemein erhöht. Außerdem werden an die Angehörigen der Einberufenen ab 1.3.44 unentgeltlich Lebensmittel zur Verteilung gelangen. Vorläufig sind die erhöhten AU-Sätze noch nicht bekanntgegeben.“

12. Bestrafungen
Der SS-Rottenführer Josef Wagner, 2. Stabskompanie, und der SS-Schütze Johann Czischek, 2. Kompanie KL Auschwitz I, wurden mit je 3 Tagen verschärftem Arrest bestraft, weil sie den verbotenen Bahnsteig am Bahnhof Auschwitz überschritten.

13. Betreten der Stadt Auschwitz
In Ergänzung des Standortbefehls Nr. 11/44 vom 4.4.44 betreffend Verbot des Betretens der Ostlandstraße ordne ich hiermit an, daß der Ein- und Ausgang zur Gaststätte ,,Gefolgschaftskasino“ nur von der Krakauerstraße aus erfolgen darf. Die Benutzung des Ein- und Ausganges an der Ostlandstraße ist in jedem Falle verboten.

14. Eigentumspistolen
Gemäß AHM Ziffer 857, vom 22.11.43 ist der Besitz eigener Pistolen durch Vorlage einer Rechnung oder eidesstattlichen Erklärung nachzuweisen und von der Einheit im Soldbuch einzutragen.

15. Neue Dienststellenbezeichnung
a) Anstelle der bisherigen Dienststellenbezeichnung: ,Hyg.-bakt. Unters.-Stelle der Waffen-SS Südost Auschwitz“ tritt die neue Bezeichnung: ,,Hygiene-Institut SS und Polizei Auschwitz“.
b) Anstelle der bisherigen Dienststellenbezeichnung: »Flakkommando Auschwitz“ tritt die neue Bezeichnung: ,,Flakuntergruppe Auschwitz O/S“.

16. Verordnungsblatt der Waffen-SS
Auf Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 7 vom 1.4.44
Ziffer 147 ,,Mitnahme von Waffen bei Beurlaubungen nach Ungarn“
Ziffer 148 ,,Mitnahme von Waren in die und aus der Slowakei“
Ziffer 157,,SS-Befehl vom 15.11.42 ,,Beförderungsrichtlinien";
Fachführer-Befehl vom 23.6.42 und 2.10.42
Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 8 vom 15.4.44
Ziffer 169 ,,Urlaubssperre nach Ostrumänien“
Ziffer 170 ,,Beurlaubungen nach Rumänien"
Ziffer 172 ,,Feldpostprüfung“
Ziffer 180 ,,Transfer von Ersparnissen der ausländischen Freiwilligen“
Ziffer 186 ,,Urkunden-Anforderung aus dem Südost-Raum"
wird besonders hingewiesen.

17. Gefunden / Verloren
Im Interessengebiet KL Auschwitz wurden folgende Gegenstände gefunden:
1 Erkennungsmarke ,,SS-T-Stuba. KL Auschwitz Nr. 957“
1 schwarzlederne Geldtasche mit Inhalt,
1 Brieftasche mit Inhalt (Brief adressiert an Rud Komarck Zentralbauleitung Auschwitz)
1 Fahrrad Nr. 425027 Marke ,,Deutschland“
Vorstehende Gegenstände können gegen Nachweis auf der Dienststelle des SS-Standortältesten Zimmer 14 abgeholt werden.

In der Nacht vom 20./21.4.44 wurde aus der DAW-Unterkunftsbaracke das Dienstfahrrad ,,Bekra“ Nr. 251258 entwendet.
Sachdienliche Angaben an den Gerichts-SS-Führer.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant