Auschwitz, 12. August 1942
Ein heute mit leichten Vergiftungserscheinungen durch Blausäure aufgetretener Krankheitsfall gibt Veranlassung, allen an Vergasungen Beteiligten und allen übrigen SS Angehörigen bekanntzugeben, daß insbesondere beim öffnen der vergasten Räume von SS Angehörigen ohne Maske wenigstens 5 Stunden hindurch ein Abstand von 15 Metern von der Kammer gewahrt werden muß. Hierbei ist besonders auf die Windrichtung zu achten. Das jetzt verwendete Gas enthält weniger beigesetzte Geruchstoffe und ist daher besonders gefährlich. Der SS-Standortarzt Auschwitz lehnt die Verantwortung für eintretende Unglücksfälle in den Fällen ab, bei denen von SS Angehörigen diese Richtlinien nicht eingehalten werden.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.:
Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant