Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 8e Vr 905/55
Prozess wegen Teilnahme am Novemberpogrom 1938
Opfer
Juden/Jüdinnen
Tatland (Tatort)
Österreich (Wien)
Volksgerichtsverfahren gegen
August Wiedemann
Josef Kadera
Karl Schreiter
Josefa Wiedemann
Franz Trittenwein
Leopold Hengl
Hans Vlcek
Stefan Anderka
wegen
Illegalität
Registrierungsbetrug
Beraubung von jüdischen Familien am 10.11.1938 in Wien
Misshandlung und Verletzung der Menschenwürde von Juden/Jüdinnen im Jahre 1938 in Wien
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
am 07.11.1946 wurde August Wiedemann zu drei Jahren, Josef Kadera zu fünf Jahren, Karl Schreiter zu zweieinhalb Jahren, Franz Trittenwein zu einem Jahr und Hans Vlcek zu drei Jahren schweren Kerker verurteilt. Josefa Wiedemann und Leopold Hengl wurden freigesprochen.
am 10.10.1950 wurde dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft bezüglich August Wiedemann stattgegeben. Das Urteil wurde in Ansehung des Freispruchs wegen §§ 190, 192 StG, § 4 KVG aufgehoben und blieb im übrigen unberührt.
am 08.08.1951 wurde das wiederaufgenommene Verfahren gemäß § 34/2 StPO (Auslieferung) beendet.
das Verfahren gegen Stefan Anderka wegen §§ 8, 10, 11 VG war am 04.07.1951 gemäß § 227/1 StPO eingestellt worden.
am 19.02.1951 war die Anzeige gegen Stefan Anderka wegen § 6 KVG gemäß § 90 StPO zurückgelegt worden.
die Ratskammer des Landesgerichtes Wien gab am 21.02.1951 dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen §§ 3, 6 KVG gemäß § 352/1 StPO Folge.
im Wiederaufnahmeverfahren, geführt wegen § 6 KVG, wurde Stefan Anderka am 01.09.1952 freigesprochen.