Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1g Vr 5669/47

Prozess wegen der Ermordung von Gefangenen, Prozess wegen Misshandlung/Beleidigung/Kränkung

Opfer
Juden/Jüdinnen, ZivilistInnen

Tatland (Tatort)
Polen

Volksgerichtsverfahren gegen
Anton Berka
Leiter des Arbeitsamtes in Bochnia (Ghetto)

wegen
Ermordung und Misshandlung von Juden/Jüdinnen in Bochnia (Polen) in den Jahren 1941 bis 1943 (Berka war mit der Leitung einer Arbeitsamtsnebenstelle in Bochnia betraut und in dieser Eigenschaft mit der Arbeitslenkung hinsichtlich der jüdischen und polnischen Bevölkerung des Kreises Bochnia, mit den Arbeitszuweisungen sowie mit den Einweisungen in die Zwangsarbeitslager befaßt; Berka wirkte auch an der Verschickung in Konzentrationslager mit)

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
Am 02.05.1950 wurde Berka wegen § 3 KVG zu 3,5 Jahren schweren Kerkers verurteilt; bezüglich §§ 134, 135/4 StG und § 1 KVG erwies sich das Verfahren aber in keiner Weise als spruchreif, weshalb es bezüglich dieser Tatbestände aus dem gegenständlichen Verfahren ausgeschieden und an den Untersuchungsrichter zwecks Ergänzung dieses Verfahren rückgeleitet werden musste. Am 13.10.1951 erfolgte die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der ausgeschiedenen Fakten gemäß § 227/1 StPO.