Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien 20a Vr 5494/56

Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Kreisleiter Lilienfeld), Euthanasie-Prozess, Arisierungsprozess, Prozess wegen Endphase-Verbrechen

Opfer
Psychisch Kranke, Juden/Jüdinnen

Tatland (Tatort)
Niederösterreich (Lilinefeld, Kleinzell, Hohenberg, Salzabad)

Strafverfahren gegen
Dr. Hans Krainer
Dr. Walter Ernst
Ludwig Uhl

wegen
Ermordung von sechs kranken Insassen des Südtiroler Umsiedlerheims Salzerbad (Gemeindegebiet Kleinzell, Bezirk Lilienfeld) durch Morphiuminjektionen am 21.04.1945 in Hohenberg (Niederösterreich); Uhl des weiteren wegen Illegalität, seiner Funktion als Kreisleiter von Lilienfeld (Niederösterreich) von April 1940 bis Dezember 1941 und ab Januar 1944 bis Kriegsende sowie wegen Arisierung eines landwirtschaftlichen Gutes in der Gegend Egg (Niederösterreich) im November 1939

08.05.1948: Die Einstellung des Verfahrens gegen W. Ernst wegen § 11 VG und §§ 5, 134 StG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung] erfolgte nach Antrag der Staatsanwaltschaft.

11.05.1948: Abtretung des Verfahrens gegen W. Ernst wegen § 214 StG an das Kreisgericht Sankt Pölten.

05.03.1949: Krainer zu 10 Jahren schweren Kerkers und UHL zu 20 Jahren schweren Kerkers verurteilt.

15.10.1956: Urteil im Wiederaufnahmeverfahren Uhl: 12 Jahre

Das Verfahren gegen Uhl wegen Arisierung des landwirtschaftlichen Gutes war während der Hauptverhandlung am 04.03.1949 ausgeschieden worden.

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Uhl wegen §§ 10, 11 VG und § 1/6 KVG, eingeleitet als Vg 8e Vr 54/54, wurde als Geschworenengerichtsverfahren unter der Nummer 20a Vr 5494/56 abgeschlossen: Uhl wurde wegen §§ 10, 11 VG und § 1/6 KVG zu 12 Jahren schweren Kerkers verurteilt (das Verfahren wegen §§ 134, 135 StG war mit Beschluss vom 30.07.1956 gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung] eingestellt worden).

Uhls Strafende war der 23.06.1965.
der letzte Kreisleiter in Österreich, der noch in Haft war.