Da Volksdeutsche wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zur Wehrmacht eingezogen wurden, wurden sie, „vorläufig“ in die Waffen-SS übernommen.
Alle Litauendeutschen, die in Waffen-SS-Kampfeinheiten an die Front geschickt werden sollen, bekommen per Sonderreglung sofort die deutsche Staatsbürgerschaft. Andernfalls nämlich könnten "im Falle ihrer kriegsmäßigen Gefangennahme Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Behandlung als Kriegsgefangene" drohen.