NRZ 24. Juli 1945

Drei Jahre Zuchthaus für Gestapo-Schröder
Mit Ohrfeigen und Faustschlägen ins Gesicht begannen die Vernehmungen. Tritte und Schläge mit Ochsenziemern und Gummiknüppeln bildeten die Steigerung. Schließlich fielen gleich mehrere SS-Leute über das Opfer her, bis der Misshandelte blutüberströmt und bewusstlos in seine Zelle geschafft werden musste.
Die 3. Essener Strafkammer verurteilte Ernst Schröder wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Körperverletzung im Amte und Aussageerpressung in acht Fällen zu drei Jahren und fünf Jahren Ehrverlust.

Der grausame Mord an
Käthe Larsch
Das
Schicksal der Kinder Larsch