Kranken- und Säuglingsfürsorge
Kranken- und Säuglingsfürsorge Behandlung missgestalteter usw. Neugeborener
Rd.Erl. d. RmdI. V. 1.7.1940 – IV b 2140/H – 40 – 1079 Mi
(1) Der Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlage Bedingter
schwerer Leiden hat zur Behandlung der nach dem Rd. Erl. V. 18.8.1939 – Ivb
3088/39 – 1079 Mi – von den Ärzten und Hebammen zu meldenden
missgestalteten usw. Kindern nunmehr in der Landesanstalt Görden bei
Brandenburg a.H. eine Jugend- Psychiatrische Fachabteilung eingerichtet, die unter
fachärztlicher Leitung sämtliche therapeutische Möglichkeiten, die auf Grund letzter
wissenschaftlicher Erkenntnisse vorliegen, wahrnimmt. Es ist beabsichtigt, außer dieser
Abteilung noch weitere Anstalten und Fachabteilungen einzurichten. Der Reichschusschuß
wird in der Folgezeit an die Amtsärzte, in deren Bezirk das jeweils in Frage
kommende Kind wohnt, herantreten und ihnen mitteilen, in welcher Anstalt das
Kind Aufnahme finden kann. Sache der Amtsärzte ist es, die Eltern des in Rede stehenden
Kindes von der sich in der näher bezeichneten Anstalt bzw. Abteilung bietenden
Behandlungsmöglichkeit in Kenntnis zu setzen und sie gleichzeitig zu einer beschleunigten
Einweisung des kINdes zu veranlassen. Den Eltern wird hierbei zu eröffnen
sein, dass durch die Benhandlung bei einzelnen Erkrankungen eine Möglichkeit
bestehen kann, auch in Fällen, die bisher als hoffnungslos gelten mussten, gewisse
Heilerfolge zu erzielen.
(2) Wegen der Tragung der Kosten bei Unterbringung von Kindern in Fällen fürsorgerechtlicher Hilfsbedürftigkeit verweise ich auf den Rd. Erl. V. 18.6.1940 (RMBliV. 1205). Wegen der Fälle, in denen ein Eintreten der Krankenkasse in Frage kommen
kann, bin ich wegen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit dem RAM. in
Verbindung getreten. Falls sich Schwierigkeiten bei der Kostenregelung ergeben sollten,
ist den Eltern anheimzustellen, sich an den Reichsausschuß zur wissenschaftlichen
Erfassung von erb- und anlagebedingter schwerer Leiden in Berlin W 9, Postschließfach
101, unmittelbar zu wenden.
An die Reichsstatthalter,
die außerpreußischen Landesregierungen,
den Reichskommisar für die Saarpfalz,
die Regierungspräsidenten, den Polizeipräsidenten in Berlin,
die Gesundheitsämter.
RMBliV.