SS-Unterscharführer
* 11.02.1903 in Trautenau
† 09.02.1977 in Minden
Reichsdeutscher
verheiratet, zwei Kinder
Volksschule
Ausbildung zum Maurer
Werkmeisterschule
Beruf: Maurer
Mitglied der Deutschen Arbeitsfront
ab Frühjahr 1940
Tätigkeit bei einer Polizeiverfügungstruppe
ab 10.04.1940
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz u. NL Golleschau
(zunächst in der Wachmannschaft (3. Wachkompanie) tätig. Danach war er in der Abteilung Schutzhaftlagerführung als Blockführer und in Block 11 des Stammlagers in Auschwitz als Arrestaufseher eingesetzt)
10.04.1940
Beförderung zum SS-Schützen
01.03.1941
Beförderung zum SS-Rottenführer
01.05.1944
Beförderung zum SS-Unterscharführer
00.05.1945 - 08.08.1949
polnische Kriegsgefangenschaft
(Während der Gefangenschaft konnte er seine Tätigkeit in Auschwitz geheim halten)
00.10.1961 - 13.04.1964
Schlage ging nach Dehme (unweit von Minden), wo seine Frau und seine beiden Söhne lebten. In bescheidenen Verhältnissen – so als Hausmeister einer Textilfabrik – lebend
13.04.1964
Verhaftung (Untersuchungshaft)
20.08.1965
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
183. Verhandlungstag
Fortsetzung der mündlichen Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters
https://www.auschwitz-prozess.de/zeugenaussagen/Urteilsbegruendung_3/
19./20.08.1965
Urteil
LG Frankfurt/Main vom 19./20.8.1965, 4 Ks 2/63
https://phdn.org/archives/holocaust-history.org/german-trials/auschwitz-urteil.shtml
1965
im 1. Auschwitzprozess durch das Schwurgericht Frankfurt am Main wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt
Sein Schlusswort:
„Ich musste meinen Dienst ausführen, so wie es verlangt worden ist. Wir konnten keine Befehle verweigern, als unser Vaterland im totalen Krieg stand. Der Eid auf den höchsten Kriegsherrn war für mich bindend. Wir hatten keine Zeit die Befehle zu überprüfen. Die Befehle waren sofort auszuführen.“
1969
Strafaufschub