SS-Obersturmführer

* 01.02.1905 in Hannover
† 17.02.1985 in Hannover (an Krebs)

vollständiger Name: Schatz Willi Ludwig

Reichsdeutscher

Sohn eines Zahnarztes

verheiratet

3 Klassen Volksschule in Hannover

Gymnasium (Abitur) in Hannover

Studium der Zahnmedizin an der Universität Göttingen

1933
promoviert

Beruf: Zahnarzt

als Zahnarzt in Hannover bis zur Einberufung zur Wehrmacht tätig

ab 00.01.1933
Mitglied der NSDAP

ab 1933
Mitglied der Sturmabteilung der NSDAP (SA)

Wohnort ab 1935
Vahrenwalder Str. Nr. 67 A I. T. 624 47

1939
Wegen der Beihilfe zur Abtreibung wurde er aus der Partei ausgeschlossen

10.06.1940 - 03.07.1943
Dienst in der Wehrmacht (letzter bekannter Dienstgrad: Feldwebel)

1943
in der SS-Kommandantur Oranienburg eingesetzt

1943
Sanitätskurs an der SS-Ärztlichen Akademie in Graz

ab 22.07.1943
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz u. KL Neuengamme
(vom 20. Januar 1944 bis zum Herbst 1944 zweiter SS-Lagerzahnarzt; nach seiner Versetzung in gleicher Funktion im KZ Neuengamme)

1944
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

30.01.1944
Beförderung zum SS-Untersturmführer

30.01.1945
Beförderung zum SS-Obersturmführer

00.01.1946
Entlassung aus britischer Kriegsgefangenschaft

Wohnort bis 1965
in der Wichernstr. 23 Hannover

Tätigkeit in der Zahnarztpraxis in Hannover

11.04.1961
Staatsanwaltschaftliche Vernehmung vom 11.04.1961 in Hannover, 4 Ks 2/63
https://www.auschwitz-prozess.de/zeugenaussagen/Befragung_des_Angeklagten_Schatz/

20.08.1965
Er stand während des 1. Auschwitzprozesses wegen seiner Taten in den Lagern vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main. Ihm wurde vorgeworfen, in Auschwitz Gefangene selektiert zu haben. Da dies letztlich nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, wurde er am 20. August 1965 freigesprochen.

20.02.1969
Urteil vom 20. Februar 1969 – 2 StR 280/67
Die bloße Zugehörigkeit des freigesprochenen Angeklagten Dr. Schatz zum Lagerpersonal und seine Kenntnis von dem Vernichtungszweck des Lagers reichen nach allem nicht aus, ihm die während seines Lageraufenthalts begangenen Tötungen zuzurechnen. Von dem konkreten Anklagevorwurf, als SS-Zahnarzt Selektionen auf der Rampe durchgeführt und das Einwerfen des Giftgases in die Gaskammer überwacht zu haben, hat ihn das Schwurgericht ohne Rechtsfehler mangels Beweises freigesprochen. In der Ausübung seiner eigentlichen Tätigkeit im Lager, der zahnärztlichen Behandlung des SS-Personals, kann objektiv und subjektiv keine Beihilfe zu den Tötungshandlungen gesehen werden.

Durch Vergleich von Fotos des Auschwitz-Albums mit einer Fotoserie des sogenannten Höcker-Albums, das Ende 2006 dem United States Holocaust Memorial Museum übergeben wurde, konnte Schatz als selektierender Arzt auf der Rampe von Auschwitz-Birkenau identifiziert werden.