SS-Oberscharführer

* 13.01.1910 in Landesbergen
† 24.01.1948 im
Gefängnis Montelupich in Krakau (hingerichtet)

Reichsdeutscher

8 Klassen Volksschule

Beruf: Landwirt

Sohn von Plagge Friedrich u. Plagge Doris

Religion: evangelisch

verheiratet (eine 1943 geborene Tochter)

ab 01.12.1931
Mitglied der NSDAP

ab 00.10.1934
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 270 620)

Mitglied im Lebensborn

Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Esterwegen

00.11.1939 - 00.06.1940
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Sachsenhausen

ab 00.06.1940 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(Blockführer, Kommandoführer, Politische Abteilung, Lagergestapo)

1941
Blockführer im Block 11 (KL Auschwitz)
(an der Probevergasung durch Zyklon B beteiligt)
(Ein Beispiel für ihre Sonderstellung in den Lagern, das zur inoffiziellen Auftragskunst zählt, zeigt die Situation im Stammlager Auschwitz I, in dem der Künstler Wincenty Gawron durch den SS-Oberscharführer Ludwig Plagge den Auftrag zur Herstellung eines Porträts erhielt. Dieser Auftrag diente zu Plagges Privatzwecken. Als Entlohnung sollte Gawron zwei Stück Brot und zehn Zigaretten erhalten)

17.06.1941
Beförderung zum SS-Scharführer

01.12.1941
Beförderung zum SS-Oberscharführer

Auschwitz, 4. Dezember 1941
Kommandanturbefehl Nr. 33/41
Mit Wirkung vom 1. Dezember 1941 wurde der SS-Scharführer Plagge Ludwig zum SS-Oberscharführer befördert

ab 1942
im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau eingesetzt

ab 1943
Rapportführer im Zigeunerlager (Auschwitz)

ab 00.10.1943 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Majdanek

ab 1944 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Flossenbürg
(Lagerführer im NL
Colosseum in Regensburg)
(Die Häftlinge im Colosseum wussten zum Teil, dass Plagge in Auschwitz an der Ermordung von mehrerer Tausend Sinti und Roma und der Juden aus Theresienstadt beteiligt gewesen war)

10.05.1945
Festnahme

Anfang März 1947 an die polnische Justiz ausgeliefert

Gerichtsverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Krakow Az. NTN 5/47
zum Tode durch den Strang verurteilt
Während des Prozesses gab er zu, nur Gefangene geschlagen zu haben. In der Hoffnung, dass sein Leben verschont bleiben würde, sagte er dem Gericht, dass er nach Sühne für seine Verbrechen als guter Mann angesehen werde, aber aufgrund der überwältigenden Beweise gegen ihn zum Tode verurteilt wurde. Er wurde am 22. Januar 1948 durch Erhängen im Gefängnis Montelupich in Krakau hingerichtet. -
(Akte kann angefordert werden)

24.01.1948
im Gefängnis Montelupich in Krakau hingerichtet

Anmerkung
Plagge war bekannt für seine Brutalität, insbesondere gegenüber Juden. Er beteilite sich an der Vergasung Tausender Sinti und Roma sowie von Juden aus Theresienstadt. Er war dafür bekannt, Häftlinge in Form von Körperübungen zu bestrafen, die im Lager als "Sport" bekannt waren. Gefangene in Quarantäne wurden auch gemacht, um diese Übungen zu machen. Auf Verlangen wurde von einer Gruppe von Häftlingen erwartet, dass sie irgendwelche Aktionen ausführte, wie Gehen, Singen, Laufen, Krabbeln auf Ellbogen und Zehenspitzen, Herumrollen auf dem mit Kies und Ziegelsteinen bedeckten Boden usw. Plagge war ein Spezialist an der Erfindung dieser Übungen, die ohne Rücksicht auf Alter und Gesundheit der Häftlinge sehr schnell durchgeführt werden sollten. Er ließ Gefangene stundenlang rennen, während er seine Pfeife zwischen den Zähnen trug, und schlug diejenigen, die gefallen waren, und zwang sie, weiterzumachen. Gefangene gaben ihm den Spitznamen das Pfeifchen

Plagge war einer der sadistischsten und grausamsten SS-Männer, die im Lager Auschwitz dienten. Er beteiligte sich an der Vernichtungsaktion der Juden in den Gaskammern von Brzezinka. Sehr oft wählte er kranke und arbeitsunfähige Häftlinge aus und schickte sie in Gaskammern in den Tod. Er beteiligte sich aktiv an Hinrichtungen, sowohl durch Erschießen (an der Schwarzen Mauer bei Block 11) als auch durch Erhängen, was eine große Gruppe von Gefangenen betraf. Er war Spezialist für die Misshandlung von Häftlingen, die sich zu Beginn ihres Aufenthalts in Auschwitz in Quarantäne befanden (Plagge zwang die Neuankömmlinge zum sogenannten „Sport“, der Folter war und oft zum Tod von Häftlingen führte). Er schlug oft Gefangene, was manchmal zu ihrem Tod führte.

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
170. Verhandlungstag, 21.06.1965 und 171. Verhandlungstag, 25.06.1965
In Ihrer letzten Vernehmung 1965 berichtet sie von den täglichen Früh- und Abendappellen. Sie habe bei diesen Gelegenheiten einige Male beobachtet, daß Palitzsch und Plagge mit den angetretenen Männern »Sport« machen ließen. Das heißt, die Männer hätten sich immer wieder hinwerfen und aufstehen müssen, und wer sich nicht ganz und nicht schnell genug in den Schmutz habe fallen lassen, sei geschlagen worden. Sie sagt dann wörtlich: »Daran haben sich in der Hauptsache Palitzsch und Plagge beteiligt, doch hat auch Hofmann manchmal geschlagen, welcher bei diesen Szenen anwesend war.«

Sie berichtet dann weiter, daß sie auch habe sehen müssen, wie aus sonstigen Anlässen, abgesehen vom »Sport«, im Anschluß an den Appell Männer einzeln vorgenommen und geschlagen worden seien, und zwar sowohl vom Angeklagten Hofmann als auch von Palitzsch und Plagge. In der Person dieser eben Genannten könne sie sich nicht irren, denn sie habe hauptsächlich diese von ihr erwähnten Personen fast Tag für Tag zu Gesicht bekommen, was sich hauptsächlich auf Palitzsch und Plagge beziehe. Was diese Szenen anlange, so sei es vorgekommen, daß fast jedesmal Leute liegengeblieben seien, welche blutüberströmt und manche davon so schwer verletzt gewesen seien, daß sie weggetragen werden mußten. In der Regel seien nach solchen Vorfällen ein bis zwei Mann in die Krankenbaracke getragen worden, und es sei vorgekommen, ich zitiere jetzt wörtlich, »daß ich dann vom Hörensagen erfuhr, der oder der wäre an den Folgen dieser Mißhandlungen verstorben. Konkrete Namen kann ich in dieser Beziehung nicht nennen.«