SS-Hauptscharführer

* 20.06.1912 in Husum
† 17.04.1972 in
Kiel

Reichsdeutscher

7 Jahre Grundschule

Beruf: Verkäufer (Kaufmann)

ab 00.01.1933
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 117 759)

ab 00.01.1937
Mitglied der NSDAP

1938
Militärische Ausbildung in Berlin

ab 06.09.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

06.09.1939
Beförderung zum SS-Schützen

15.09.1939
übernahme in die Waffen-SS

1939
Polenfeldzug

Frankreichfeldzug
verwundet, kam zum E-Bataillon nach Breslau, wurde 1941 nach Auschwitz überstellt

01.04.1940
Beförderung zum SS-Sturmmann

01.08.1940
Beförderung zum SS-Rottenführer

15.10.1940 - 00.04.1944
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(4. Kompanie Wachbataillon, Anfangs Rechnungsführer, später Stabsscharführer)

01.11.1940
Beförderung zum SS-Unterscharführer

1942
Spießprüfung In Auschwitz (nach Heeresvorschriften, nicht nach Vorschriften und Erlassen des Reichssicherheitshauptamtes)

Auschwitz, 11. September 1942
Kommandanturbefehl Nr. 17/42
Mit Wirkung vom 1. September 1942 wurde Nebbe Detlef zum SS- Oberscharführer befördert

Auschwitz, 19. Januar 1943
Kommandanturbefehl Nr. 3/43
Mit Wirkung vom 10.1.1943 hat der SS-Oberscharführer Detlef Nebbe die Geschäfte des Stabsscharführers der Kommandantur KL Auschwitz übernommen.

01.09.1943
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

Auschwitz, 15. September 1943
Standortbefehl Nr. 39/43
dem SS-Angehörigen SS-Hauptscharführer Detlef Nebbe wurde das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern verliehen

ab 00.04.1944
Hauptfeldwebel der Wehrmachtsleitstelle Auschwitz (militärischer Vorgesetzter war Untersturmführer Lange)
Wehrmachtsleitstelle Auschwitz
Zu ihr wurden ungefähr 1200 bis 1500 Wehrmachtsangehörige versetzt. Es waren meist ältere, kränkliche Soldaten, die den Strapazen der Front nicht mehr gewachsen waren. Viele unterschieden sich wohltuend von den SS-Angehörigen, freilich nicht alle.

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern

1945
von den Engländern nach Polen ausgeliefert

Krakauer Auschwitzprozeß (24.11.1947 - 22.12.1947)
Am 22.12.1947 in Krakau im sog. Liebehenschel-Prozeß (Nebbe) vom Obersten Nationalen Tribunal in Krakow, Az.: NTN 5/47 zu lebenslanger Haft verurteilt, da er oft die Häftlinge ins Gesicht schlug oder trat.
(Zugehörigkeit zur SS, u. Zugehörigkeit zur Partei. Und dann wurde ihm vorgeworfen, daß er ein Vorgesetzter war, der für die Disziplin der Truppe Sorge getragen habe. Und außerdem wurde ihm vorgeworfen, daß er angeblich einen russischen Kriegsgefangenen aus dem Kompanierevier schlagend entfernt habe.
(Akte kann angefordert werden)

23.10.1956
aus der Haft entlassen

07.11.1961 in Husum
staatsanwaltschaftliche Vernehmung (4 Ks 2/63)
Aussage Nebbe
Ich glaube nicht, daß es in Auschwitz II eine selbständige Fahrbereitschaft gab. Meiner Erinnerung nach hat die Fahrbefehle, die für die Fahrten außerhalb des Lagerbereichs erteilt wurden, der Adjutant im Auftrage oder auf Befehl des Kommandanten erteilt. Ich kann mich erinnern, die Unterschrift des Adjutanten des Kommandanten von Auschwitz I auf solchen Fahrbefehlen gesehen zu haben.

07.06.1962
staatsanwaltschaftliche Vernehmung in Sinsheim
Aussage des ehemaligen SS-Oberscharführer Sierek
Etwa im Jahre 41 wurde in meiner Kompanie davon erzählt«, er war also damals in einer Wachkompanie, daß der Hauptscharführer Nebbe zusammen mit einem anderen Hauptscharführer nachts Pistolenschießen veranstaltete und dabei Häftlinge als Zielscheiben benutzte.

Frankfurter
Auschwitz-Prozess (1963-1965)
Zeuge Detlef Nebbe
Es ist während dieser Zeit vorgekommen, daß Mitglieder des Wachsturmbannes in mehr oder weniger unregelmäßigen Zeitabständen zum sogenannten Transportdienst abkommandiert wurden. Die Leute mußten dann um einen angekommenen Transport eine Postenkette im Abstand von etwa 30-35 Meter von Mann zu Mann und in einem Abstand von 100-150 Meter vom Zug bilden. Bei der Bereitstellung dieser Transportdienste bin ich nur insoweit tätig geworden, als ich den entsprechenden Einsatzbefehl, der vom Wach-Bataillon kam, an den jeweils in Frage kommenden für mich jetzt zuständigen Kompanieführer weiterleitete. Da zum Transportdienst immer nur wachfreie Einheiten eingeteilt werden konnten, war es ferner meine Aufgabe, den Dienstplan nachträglich zu korrigieren. Irgendwelche Kontrollen, die sich auf den Transportdienst selbst erstreckt hätten, oblagen dem Kompanieführer.
Während ich den Befehl zum sogenannten Transportdiensteinsatz von dem Bataillon-Spieß erhielt, hat ihn das Btl. von der Kommandantur erhalten. Dort ist der Befehl für den Transportdiensteinsatz von dem Adjutanten, dem die Meldungen über das Eintreffen von Transporten zugingen, erteilt worden. Der Kommandanturspieß hatte damit nichts zu tun, dieses weiß ich deshalb genau, weil ich später selbst Kommandanturspieß war und dieses nicht zu meinen Aufgaben gehörte.

letzter bekannter Wohnsitz: Husum
Angestellter eines Konfektionsbetriebs

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