SS-Maid (SS-Gefolge)

* 19.03.1920 in Berlin
† 01.01.1995 in Berlin

Ihre Mutter war Witwe, ihren Vater hat sie nie kennengelernt

ehemalige Krankenschwester

Ihre ungezügelten und plötzlichen Wutausbrüche waren dort gefürchtet und sie wurde daher „krwawa Brygida“ („blutige Brigitte“) genannt. Auf eine junge schwangere Frau hetzte sie ihren Schäferhund, der sie zerfleischte. Ein männlicher Lagerinsasse wurde von Lächert mit ihrer Eisenkugel-Peitsche und ihren eisenbeschlagenen Stiefeln so lange geschlagen und getreten, bis er „nicht mehr wie ein Mensch aussah“. Zwei jungen Griechinnen wurden von ihr in die Latrinengrube gestoßen und ertranken im Kot.

Die von den inhaftierten Frauen wegen ihrer besonderen Brutalität mit dem Beinamen „Blutige Brigida“ versehene Aufseherin hatte weder bei ihrer Vorgesetzten noch im Kolleginnenkreis einen guten Ruf, gerade wegen ihrer Gewalttätigkeit.

ab 00.04.1942
Ausbildung zur KL Aufseherin im F.KL
Ravensbrück

00.10.1942 - 00.08.1943 Angehörige der Lagermannschaft im KL Lublin-Majdanek
(zeitweise Flughafenlager)
Hildegard Lächert, nach Aussagen einer ehemaligen Lagerinsassin die „widerlichste und brutalste SS-Lageraufseherin“ in Majdanek und von ihren Opfern nicht umsonst die „Blutige Brigitte“ genannt, konnte neben anderer grausamer Taten zur Last gelegt werden, dass sie einer hochschwangeren Frau das Kind von einem Schäferhund aus dem Leib hatte reißen lassen.

00.08.1943
aufgrund einer Schwangerschaft aus dem Lagerdienst entlassen

00.04.1944 - 00.06.1944
Aufseherin im KL Auschwitz, NL
Rajsko u. NL Budy

00.01.1945 - 00.04.1945
Aufseherin im Polizeilichen Durchgangslager
Bozen

1946
Internierungshaft

24.11.1947 - 22.12.1947
Krakauer Auschwitz-Prozess
(Im Urteil heißt es auch, sie habe im März 1944 ihr drittes Kind bekommen, »das gleich nach der Geburt starb«. In Wahrheit »stirbt« das Kind in der Privatkinderklinik Berlin-Frohnau des Kinder-»Euthanasiers« Ernst Wentzler, Kinderhausarzt von Hermann Göring und Viktor Brack)

22.12.1947
zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt

1956
aus der Haft (in Polen) entlassen u. in die BRD abgeschoben

Hilfsarbeiterin u. Putzfrau in einem Bordell (in Heidelberg)
(Sie lebte außerhalb Heidelbergs und war dort in ihrer Umgebung recht wohl gelitten, bekannt war sie für ihre Hege und Pflege ihrer Meißener Porzellansammlung.)

Ostrowska Henryka
Sie kam aus Warschau als Zeugin nach Düsseldorf und gegen die ehemalige KZ-Aufseherin Hildegard Lächert aus. Als Frau Ostrowska beschrieb, wie sie die Behälter mit Zyklon B zur Gaskammer bringen musste, beantragte der Verteidiger von Hildegard Lächert die Verhaftung der Zeugin. Er argumentierte, dass sie sich mit dieser Aussage selbst wegen Beihilfe zum Mord belastet hätte. Das Gericht lehnte den Antrag zwar ab. Der Rechtsanwalt hatte dennoch sein Ziel erreicht, denn Henryka Ostrowska war nicht mehr bereit auszusagen. Sie bezeichnete das Gericht als Theater, in dem sie keinen Platz habe und reiste nach Warschau zurück. Der – ebenfalls porträtierte – Verteidiger Ludwig Bock vertrat in seiner weiteren Karriere etliche Rechtsextremisten und Holocaustleugner und führt seine Kanzlei bis heute.

01.12.1975
Blutige Brgyda
Erstmals hat ein deutsches Gericht über den Sadismus weiblicher KZ-Bediensteter zu befinden, beim Düsseldorfer Prozeß um die Judenmorde im Lager Majdanek.

Auf dem noch leeren Flur vor dem Schwurgerichtssaal im Düsseldorfer Landgericht öffnet, Mittwoch letzter Woche, eine korpulente ältere Frau ihren Aktendeckel, aus dem Briefe und Zeitungsschnipsel quellen. Ungefragt erzählt sie: "Ich war immer freundlich zu den Leuten in Polen, warum glaubt man uns nicht, warum wird das jetzt alles wieder aufgewühlt?"

Sie versichert, niemals bei der SS gewesen zu sein ("Schreiben Sie doch bitte, daß die Waffen-SS etwas anderes war, als man heute meint, das waren brave Soldaten"). Dann glättet sie das stramm hochgesteckte ergraute Haar und geht rüstig durch die Kameras und Scheinwerfer des Fernsehens in den Gerichtssaal. Dort läßt sie sich hinter einem Tisch mit der Papptafel "Lächert" zwischen zwei Anwälten nieder: Hildegard Lächert.

Vor 30 Jahren war sie, mit scharfem Schäferhund und Metallkugel in der Peitschenspitze, im KZ gefürchtet: "Blutige Brygyda"; da hat sie "im besonderen Maße geschlagen, getreten und auf andere Weise mißhandelt" -- so die Anklage im Düsseldorfer Mordprozeß, wo sich nun die Lächert verantworten muß, zusammen mit 15 anderen Bediensteten des Lagers Majdanek.

Dort, in einem Vorort des polnischen Lublin, sind nach Historikerschätzung über eine Million Menschen, meist Juden, von den Nazis ermordet worden. Majdaneks Kommandanten, für den Historiker Reinhard Henkys "die berüchtigtsten überhaupt", orderten von 1942 bis zur Lagerbefreiung 7711 Kilogramm des Mordgases Zyklon B, versandten 730 Kilo Menschenhaar an die Industrie.

"In einem Anfall von schlechter Laune" (so der englische Zeitgeschichtler Gerald Reitlinger) ließ Himmler einmal 17 000 Juden auf dem Lagergelände mit MGs erschießen. Bei der folgenden Verbrennung der Körper "lag ein leichter Staub über der ganzen Stadt Lublin und hing in der Luft wie Rauch" (ein Augenzeuge).

Seit 1962 ermitteln Staatsanwälte gegen den versprengten Rest der wohl 12 000 Bewacher, die das Lager drei Jahre lang mit Faust- und Standrecht drangsaliert hatten. Nur die 16 von Düsseldorf blieben im Netz der schließlich 80bändigen Ermittlungsakten.

Dies ist der letzte große NS-Prozeß vor bundesdeutscher Justiz, mit 200 Zeugen, auf zwei Jahre Dauer angelegt. Und der erste zugleich, in dem auch weibliche Lagerbedienstete, durchweg ehemalige Aufseherinnen, vor einem deutschen Gericht stehen. Fast mehr als ein Symbol, daß es sechs Frauen aus jenem Lager Majdanek trifft, wo einst der Kommandant Karl Koch gewütet hat, noch von den Nazis hingerichteter Ehemann der durch mörderische Brutalität berüchtigten Kommandeuse von Buchenwald, Ilse Koch.

In Düsseldorf aber scheint zunächst nichts spürbar vom Dunstkreis des Fürchterlichen. Eher ist es wie in den 60er Jahren, als Familienoberhäupter mit Eigenheim und Reputation vor erstaunter Öffentlichkeit gerichtlich als KZ-Mörder enttarnt wurden. Angeklagt sind jetzt betuliche ältere Damen mit Strickkostüm, Wollmütze und Kuchengesicht, Hausfrauen von Heim, Herd und Kaffeekränzchen.

Nicht weit von Hildegard Lächert sitzt die Seniorin des Verfahrens, die 72jährige Alice Orlowski, eine hochgewachsene, hagere und ungebeugte Frau mit scharfen Zügen, über dem Haar ein eng geknüpftes Kopftuch. Hinter ihr Charlotte Mayer, 57, in einem lila Wollkleid, auf dem Kopf eine dicke Pelzmütze, blaß, farblos.

In der ersten Reihe, rechts vor dem Schwurgericht, das Haar unter der Strickmütze frisch geweißt, in weißer Strickjacke über einem lila Kleid, ein verbittertes, kantiges Gesicht -- zuerst mit einer Zeitung verdeckt, dann, von Photographen am meisten umlagert, für die Kameras frei: Hermine Ryan, 56; keine Regung, auch nicht beim Anblick der Ex-Kolleginnen, mit denen sie erst nach einigen Stunden erste Worte wechselt. Sie sieht sich drastisch benachteiligt: Die anderen kommen in Begleitung und fahren nach den Verhandlungstagen nach Hause, nur sie wird als Untersuchungsgefangene abgeführt.

Nahe der molligen Hermine Böttcher, 57, duckt sich Rosa Süß. Der adretten 55jährigen, im Sportkostüm mit Jägerhütchen, ist das Prozeß-Spektakel sichtlich am unangenehmsten, sie hat verweinte Augen und schrumpft zwischen ihren Verteidigern förmlich zusammen. Sie hat minderjährige Kinder, einen Beruf und ein Eigenheim in einem kleinen niederbayrischen Ort, wo man die Familie kennt und schätzt.

Fast alle haben sie, Muttchen mit Vergangenheit, Zuflucht im kleinbürgerlichen Ambiente gefunden. Verdrängt sind die Nachkriegszeiten, da sie sich als Krankenschwester, GI-Gespielin, Kellnerin verbargen -- und dann doch irgendwann gefaßt wurden: von Ex-Häftlingen auf der Straße erkannt, auf Fahndungslisten entdeckt, nach Polen ausgeliefert und (wegen anderer Delikte) verurteilt.

Doch ihre diskrete Verwandlung vom Lagerdienstgrad zur neuen Existenz betrieben sie unbeirrt. Mutwillig vergaß sich als einzige einmal die Orlowski; sie beklagte, nach zehn Jahren Haft in Polen, an einem Kölner Tresen "die halbe Arbeit" bei der Judenvernichtung und bekam dafür acht Monate.

Sie und die anderen waren aus dem Holz, aus dem das Nazireich seine treuesten Diener gewann. Die "Blutige Brygyda" Lächert kam aus eher asozialem Milieu, die Ryan dagegen aus strengkatholischem Sieben-Kinder-Haushalt.

Die verkrachte höhere Tochter ist dabei -- Alice Orlowski: aus dem Elternhaus verstoßen, Mannequin, Gattin eines russischen Juweliers, Barfrau. Und Charlotte Mayer, einst Pflegerin in einer Heilanstalt, mit einem majdanekschen SS-Bewacher verheiratet.

Sie sind jene Zukurzgekommenen, Verklemmten, Gescheiterten, die Kriminologen bei früheren NS-Prozessen schon stets als Hauptpersonen angetroffen haben.

Neu aber am Düsseldorfer Prozeß ist, daß nun das Phänomen des weiblichen Sadismus in deutschen KZs dokumentarisch unterlegt wird. Hinter der bislang alles überschattenden Ilse Koch, Horror-Figur mit dem Lampenschirm aus Menschenhaut, macht die deutsche Justiz jetzt erstmals und detailliert Figuren sichtbar:

Frauen, "die panische Angst" verbreiteten, wie laut Anklage Hermine Ryan, die im Lager als "Bestien" (Lächert) gegolten, "wie besessen" geschlagen (Mayer) oder, wie die Orlowski, fast immer nur jüdische Häftlinge geprügelt haben sollen.

Spät nun wird in Düsseldorf wieder aufgeschnürt, was schon in einer Majdanek-Dokumentation für den Nürnberger Militärgerichtshof zu lesen stand: "Besondere Grausamkeiten wurden von dem weiblichen SS-Personal (verübt). Die Kommission stellte viele Tatsachen fest, die auf unerhörte, von den weiblichen Henkern des Lagers ausgeführte Grausamkeiten zurückzuführen waren. Es wurden Hunger, unerträgliche Arbeit, Folter, Marterung, Erniedrigung und Mord mit unerhörtem Sadismus als Mittel zur Massenvernichtung der Lagerinsassen angewandt."





1979
Kandidatin bei der Europawahl (rechtsradikale „Aktionsgemeinschaft Nationales Europa", Listenplatz 4)


Im Majdanek-Prozess, der ab Mitte der 1970er Jahre vor dem Landgericht Düsseldorf stattfand, wurde sie der Mordbeihilfe in 1196 Fällen beschuldigt und am 30. Juni 1981 wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens hundert Menschen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Ihre Strafe musste sie nicht absitzen, da die Jahre im Gefängnis in Polen und die Untersuchungshaft angerechnet wurden.

25..01.1980 (DIE ZEIT)
Hildegard Lächert im Maidanek-Prozeß
In diesem Prozeß ist alles schon passiert: Der Vorsitzende der 17. Großen Strafkammer am Düsseldorfer Landgericht brach zusammen (Kreislaufkollaps), ein Ersatzrichter lag mit Bandscheibenschaden wochenlang im Krankenhaus, eine Angeklagte und ein Ersatzschöffe sind inzwischen verstorben, ein Verteidiger legte sein Mandat nieder, weil ihm der Ausschluß drohte, Angeklagte und Zeugen kollabierten, aus dem Hauptverfahren mußten Einzelverfahren wegen Erkrankung abgetrennt werden, manchmal hatte das Gericht nach Ablehnungsanträgen der Anwälte stundenlang über sich selber zu verhandeln.
Nichts, so scheint es, ist in diesem Verfahren wegen Mord und Mordbeihilfe im Vernichtungslager Maidanek/Lublin unmöglich – nicht einmal die quälende Prognose, daß in diesem seit vier Jahren geführten und daher bisher längsten NS-Prozeß vielleicht keine Urteile mehr gefällt, zumindest die doch noch Verurteilten ihres Alters oder ihrer Gebrechen wegen die Strafe nicht antreten oder verbüßen können. Dieser Monsterprozeß ist auch ein Musterprozeß: Wie kann, über dreißig Jahre nach verbrecherischen Taten, Recht gefunden und Recht gesprochen werden? Gibt es vielleicht sogar eine Gerechtigkeit, die ungewollt ungerecht ist?

Das Verfahren „gegen Hackmann und andere“, der Maidanek-Prozeß, wird auch in seinem fünften Jahr fortgesetzt, auch nach jenem 380. Verhandlungstag, an dem sich dieses zutrug:

Seit zwanzig Minuten liest der historische Sachverständige – er ist zum drittenmal im Gerichtssaal – aus dem Schlußteil seines Gutachtens vor. Da hebt der Verteidiger der Angeklagten Hildegard Lächert den Finger. Seiner Mandantin sei unwohl. Landesmedizinaldirektor Hindringer, der wichtigste Prozeßbeteiligte, stellt fest: Die Angeklagte sei vorläufig nicht mehr verhandlungsfähig. Der Vorsitzende Richter unterbricht das Verfahren für eine Stunde.

Nach Ablauf der Pause wird dem Gericht mitgeteilt: Die Angeklagte Lächert mußte eilends ins Krankenhaus transportiert werden; sie habe Symptome eines Herzinfarktes und könne mehrere Tage nicht am Prozeß teilnehmen. Die Ankläger stellen den Antrag, das Verfahren gegen die Erkrankte abzutrennen, um mit dem historischen Gutachten und der Zeugenbefragung fortfahren zu können. Das Gericht legt eine weitere Pause ein, um zu beraten. Dann lehnt es den Antrag ab. Der Haftbefehl gegen Hildegard Lächert indessen wird auf Vorschlag der Staatsanwälte für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes „außer Vollzug gesetzt“.

Es ist inzwischen kurz vor elf. Für diesen Zeitpunkt ist die Fortsetzung der Befragung von Helena Kurcusz vorgesehen, einer 65jährigen polnischen Zeugin. Sie war jahrelang Opfer in Maidanek, überlebte als Architektin, die für den Bau von Wegen und Kanälen zuständig war, hat viel gesehen, war schon einmal: vergeblich in Düsseldorf gewesen – die Protokolle ihrer Aussagen vor einem polnischen Gericht waren nicht rechtzeitig eingetroffen – und hatte einen Tag zuvor bei der Gegenüberstellung mit den Angeklagten im Gerichtssaal einen Nervenzusammenbruch erlitten. Über Hildegard Lächert, die im Lager den Schreckensnamen „blutige Brigida“ trug, hatte sie ausgesagt: „Sie ist immer erst zufrieden gewesen, wenn bei ihren Schlägen und Tritten (mit ihren eisenbeschlagenen Stiefeln) Blut floß.“ Ein weibliches Opfer sei von ihr blutig geschlagen worden, Weil es sich gegen die Kälte Zeitungspapier unter das dünne Häftlingskleid gesteckt hatte. An diesem 380. Verhandlungstag sollte die Zeugin weiter über Hildegard Lächert aussagen.

Der Vorsitzende Richter erklärt ihr, was in der Zwischenzeit vorgefallen war und fragt Helena Kurcusz, ob sie bereit wäre, zu einem anderen Termin ein drittes Mal nach Düsseldorf zu kommen. Sie nickt zustimmend mit dem Kopf. Die Ankläger stellen daraufhin den Antrag, die Zeugin beim nächsten Befragungstermin des Gerichts in Polen vorzuladen, um ihr die Strapazen einer neuen Reise zu ersparen. Wieder zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, wieder wird der Vorschlag abgewiesen. Und wieder wird der Prozeß vertagt. Die Zahl der Unterbrechungen und Vertagungen dieses Prozesses läßt sich nur noch schätzen.

Die eine Gruppe der Angeklagten fährt nach Hause, die andere wird in die Untersuchungshaftanstalt gebracht. Die Schöffen eilen zum Mittagessen, die Verteidiger in ihre Kanzleien. Als die Staatsanwälte das Gerichtsgebäude verlassen, trauen sie ihren Augen nicht: Über den Hof geht, in Begleitung von zwei Wachtmeistern, Hildegard Lächert. Die Ärzte im Krankenhaus wollten sie nicht weiter behandeln; ihre Symptome seien nicht bedrohlich, hieß es. Sofort wird der Haftbefehl erneuert. Der Prozeß indessen kann an diesem Tag nicht fortgeführt werden. Die Angeklagte wird in das Bochumer Gefängnishospital eingeliefert.

Schon wenige Tage nach Beginn dieses Prozesses hatte Simon Wiesenthal von einem „Zirkus“ gesprochen. Ein anderer Kritiker hatte das umständliche, zeitraubende Verfahren als „Tragofarce“ bezeichnet.

Hat die Angeklagte Hildegard Lächert ihren Schwächeanfall simuliert? Dafür fehlen die Indizien, Hat sie sich in den Zustand eines nahenden Kollapses hineingesteigert? Dafür spräche ihre berechtigte Furcht, von der polnischen Zeugin noch stärker belastet zu werden. Es war nicht das erstemal, daß eine der Angeklagten in diesem Verfahren unter der Last der Beschuldigungen zusammenbrach, es war auch bei Hildegard Lächert nicht das erstemal.

Sie ist eine der Hauptangeklagten und muß mit „Lebenslänglich“ rechnen. Die heute 59jährige Hilfsarbeiterin aus Heidelberg, die in einem Bordell auch als Putzfrau angestellt gewesen war, zwei uneheliche Kinder hat und letztes Jahr von ihren Gesinnungsfreunden der „Aktionsgemeinschaft Nationales Europa“ auf Platz 4 der Liste dieser rechtsradikalen Gruppe zur Europawahl gesetzt worden war, ist verdächtig, in mindestens 1196 Fällen Mordbeihilfe geleistet zu haben. Sie war bei Selektionen aktiv, führte Opfer zur Vergasung, beteiligte sich an „Kinderaktionen“ (wobei sie die Kinder mit Zuckerstücken auf Lastwagen gelockt haben soll, die zu den Gaskammern fuhren). Jeder kannte die „blutige’ Brigida“, jeder hatte Todesangst vor dieser damals „stattlichen jungen Frau“, deren Hände, Stiefel und Augen bis heute keiner der Überlebenden vergessen konnte. „Sie liebte Blut“, erinnerte sich eine Zeugin; eine andere sagte über sie mit zitternder Stimme: „Auf der ganzen Welt gab es keinen schlimmeren Menschen.“ Am 7. März 1978, dem 243. Verhandlungstag, gab Lore Schadur aus Tel Aviv zu Protokoll: „Sie war eine schlimme Frau. Die Peitsche war ihr in die Hand gewachsen.“ Heute beklagt diese Frau, die eine Furie war, ihr Schicksal: „Ich konnte doch damals nicht anders.“

Wenn das so weiter geht vor der 17. Großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts, dann kann vielleicht 1981 mit den Urteilen gerechnet werden, dann ist die „blutige Brigida“ Hildegard Lächert, eine der Jüngsten unter den Angeklagten, sechzig Jahre alt – dann ist sie vielleicht so schwach und krank, daß sie in keiner Zelle mehr büßen muß. War das dann der Sinn dieses aufwendigen, zeit- und kraftraubenden Prozesses? War sonst nichts gewesen, außer Pausen und Prozeduren? Es war dann, trotz allem, ein Stück grausamer Geschichte geschrieben worden. Es war versucht worden, Gerechtigkeit zu üben. Es war versucht worden.

Maidanek-Prozeß
NS-Verfahren Von einer, die das Blut liebte