SS-Unterscharführer

* 08.02.1920 in Strzelce Gorne

Volksdeutscher aus Polen

Sommer 1940 - Januar 1945 Angehöriger der PA im KL
Auschwitz
(Vernehmungsabteilung)

01.10.1940
Beförderung zum SS-Sturmmann

01.02.1941
Beförderung zum SS-Rottenführer

01.12.1941
Beförderung zum SS-Unterscharführer d. Res.

Auschwitz, 4. Dezember 1941
Kommandanturbefehl Nr. 33/41
Mit Wirkung vom 1. Dezember 1941 wurde der SS-Rottenführer d. Res. Gerhard Lachmann zum SS-Unterscharführer d. Res. befördert

Auschwitz, 20. April 1943
Kommandanturbefehl Nr. 8/43
dem SS-Unterscharführer Gerhard Lachmann wurde das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern verliehen

ab Januar 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Flossenbürg

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern

Auschwitz-Prozess
LG Frankfurt/Main vom 19./20.8.1965, 4 Ks 2/63
Der Zeuge G. wurde, nachdem die Erschiessungen beendet waren, von dem mit Blut besudelten Bunkerkalfaktor Ja., der die Delinquenten zu der Schwarzen Wand geführt hatte, auf den Hof zu den dort liegenden Leichen geführt. G. sah unter anderen auch die Leichen der Häftlinge Solarz und Gniardoroski. Auf seine Frage, wer sie erschossen habe, antwortete Ja.: "Boger." Dem Zeugen G. gelang es dann, wieder in das Lager zurückzukommen. Sein Verschwinden wurde aber nach drei Tagen von Boger entdeckt. Boger liess den Zeugen zur Politischen Abteilung kommen. Dort beschimpfte er ihn als "polnisches Schwein" und lieferte ihn erneut in den Arrest ein. Nach einigen Tagen - am 28.9.1943 - war erneut eine Bunkerentleerung. Auch an dieser nahm der Angeklagte Boger teil. Als die Zelle des Zeugen G. geöffnet wurde, trat Boger vor und rief zu dem Zeugen zugewandt: "Endlich habe ich Dich, Du bist mein." Der Zeuge wurde daraufhin wieder zu den zum Erschiessen ausgesonderten Häftlingen gestellt. Als sie zum Waschraum geführt wurden, gelang es dem Zeugen G., sich in dem Absperrgitter zwischen Bunker und Korridor zu verstecken. Hier wurde er kurz danach von dem SS-Unterscharführer Lachmann entdeckt. Nach kurzer Unterhaltung ging Lachmann, der dem Zeugen offensichtlich wohl gesinnt war, nach oben, wo er sich für das Leben des Zeugen G. einsetzte. Nach zehn Minuten kam er zurück und führte den Zeugen G. zur Schreibstube. Boger kam nach Beendigung der Erschiessungen zur Schreibstube und schrie den Zeugen G. an: "Du verfluchter Schweinehund, Du hast nur mir zu verdanken, dass Du noch eine Weile leben kannst." Ob Boger an diesem Tag eigenhändig Häftlinge getötet hat, konnte nicht festgestellt werden. Auch die Anzahl der Erschiessungen konnte nicht festgestellt werden. Mindestens ist jedoch ein Häftling erschossen worden.

Vom 16.9. bis 28.9.1943 sass auch der Zeuge Be. im Arrest ein. Boger hatte ihn festgenommen und in den Arrest eingeliefert, weil der Zeuge, der als Installateur in Birkenau arbeitete, gynäkologische Geräte in einem Wägelchen mit doppeltem Boden in das Stammlager hatte zurückbringen wollen, die er zuvor für eine Häftlingsärztin in das Lager Birkenau geschmuggelt hatte. Der Zeuge wurde während einer Bunkerentleerung, die in dieser Zeit stattfand, von Boger zu der zum Erschiessen ausgesonderten Gruppe von Häftlingen geschickt. Da Be. ein guter Freund des Häftlingsschreibers war, riet dieser ihm, sich als letzter in die Reihe der Todeskandidaten zu stellen. Dann sprach der Häftlingsschreiber wegen Be. mit dem SS-Unterscharführer Lachmann. Als Be. bereits im Waschraum war, wurde er plötzlich von Lachmann herausgerufen und zu Boger geführt. Lachmann hielt Boger vor, dass er den Zeugen Be. überhaupt noch nicht verhört habe. Boger antwortete daraufhin: "Scheissegal, ab!" Lachmann liess jedoch nicht locker und sagte erneut zu Boger, er müsse ihn noch vernehmen. Nun liess Boger sich erweichen und schickte Be. wieder in den Bunker zurück. Später gelang es dem Zeugen Be., durch Vermittlung des Häftlingsschreibers und des Kapos des Installateurkommandos Boger eine emaillierte Badewanne zu besorgen. Das Installateurkommando beschaffte Boger ausserdem auch noch andere Dinge. Dafür wurde der Zeuge Be. am 28.9.1943 aus dem Arrest in das Lager entlassen.


Zu diesem Anklagepunkt konnte das Schwurgericht auf Grund der Beweisaufnahme keine Klarheit gewinnen. Aus dem Bunkerbuch (I Seite 95) ergibt sich, was in der Hauptverhandlung an Hand der den Häftling Jan Lupa betreffenden Eintragung festgestellt worden ist, dass der Häftling Jan Lupa am 3.3.1943 in den Arrestbunker eingeliefert und am 9.3.1943 aus dem Bunker wieder entlassen worden ist.
Der Zeuge Bor., der ebenfalls am 9.3.1943 aus dem Bunker entlassen worden ist, hat bekundet, dass er am Entlassungstag den ihm bekannten Jan Lupa auf dem Korridor des Blockes 11 habe liegen sehen. Jan Lupa habe Blut gespuckt. Er - der Zeuge - nehme an, dass Jan Lupa zuvor von dem Angeklagten Boger in der Blockführerstube misshandelt worden sei. Denn der Angeklagte Boger sei aus der Blockführerstube des Blockes 11 herausgekommen und habe zu dem auf dem Boden liegenden Jan Lupa gesagt: "Er hat für heute genug." Dabei habe Boger noch nach dem Häftling getreten.
Der Zeuge konnte keine sicheren Angaben darüber machen, ob Jan Lupa auf dem Korridor des Blockes 11 gestorben ist. Er habe zwar - so hat er ausgesagt - nach dem Eindruck, den der am Boden liegende Jan Lupa auf ihn gemacht habe, angenommen, dass dieser bereits tot sei. Der Zeuge Bor. hat aber hinzugefügt, dass er kein Arzt sei und den Tod eines Menschen nicht mit Sicherheit feststellen könne.
Die Annahme des Zeugen Bor., Jan Lupa sei bereits auf dem Korridor des Blockes 11 gestorben, kann jedoch nicht richtig sein. Dagegen spricht zunächst der Entlassungsvermerk im Bunkerbuch. Wäre Jan Lupa bereits im Block 11 gestorben, hätte der Blockschreiber - wie in anderen Fällen - sicherlich vermerkt: "verst." Bei der den Häftling Jan Lupa betreffenden Eintragung ist jedoch neben dem Datum vom 9.3.1943 vermerkt: "entl." Ferner will der Zeuge So. den Häftling Jan Lupa noch im Mai 1943 gesehen haben. Der Zeuge, der als Häftlingspfleger im Block 21 des HKB beschäftigt war, hat ausgesagt, dass Jan Lupa von einem Arzt wegen einer Phlegmone in den HKB eingeliefert worden sei. Eines Tages seien die SS-Unterführer Lachmann und Dylewski erschienen und hätten Jan Lupa abgeholt. Nach einigen Stunden sei Jan Lupa völlig zerschlagen zurückgebracht worden. Er - der Zeuge - habe noch mit Jan Lupa gesprochen. Er habe ihn gefragt, wer ihn so zugerichtet habe. Jan Lupa habe geantwortet: "Lachmann und Dylewski." Kurze Zeit später sei Jan Lupa gestorben.
Der Zeuge Sew. hat dagegen eine ganz andere Darstellung gegeben. Der Zeuge hat behauptet, Jan Lupa sei von dem Angeklagten Boger im März 1943 verhaftet und auf der Politischen Abteilung misshandelt worden. Dann sei er in den Bunker gebracht worden. Da Jan Lupa jedoch nicht vernehmungsfähig gewesen sei, sei er aus dem Bunker in die chirurgische Abteilung des Blockes 21 gebracht worden. Dort sei er zwischen dem zweiten und dritten Bett unter den Armen und Beinen aufgehängt worden, weil er nicht habe liegen können. Er - der Zeuge Sew. - habe Jan Lupa noch auf Block 21 besucht. Bei dieser Gelegenheit habe ihm Jan Lupa erzählt, dass Boger ihn verhaftet
und vernommen und dann in den Block 11 geschickt habe. Der Pfleger im HKB habe ihm - dem Zeugen - und seinen Kameraden gesagt, Jan Lupa könne nur gerettet werden, wenn er eine Blutübertragung erhalte. Er - der Zeuge - und weitere Häftlinge seien zu einer Blutspende bereit gewesen und seien daher am nächsten Tag erneut in den Block 21 gegangen. Plötzlich sei jedoch Boger gekommen. Sie seien daher aus Angst geflüchtet. Später seien sie zurückgekehrt. Jan Lupa sei jedoch bereits tot gewesen. Allerdings habe er - so hat der Zeuge auf Befragen eingeräumt - die Leiche nicht gesehen. Man habe die Leiche bereits weggebracht gehabt.

In einigen Quellen wird angegeben das Lachmann seit dem 20.12.1944 als vermißt gilt. Hier scheint eine Namensverwechslung vorzuliegen.