SS-Mann

Berlin, den 25.10.1935
Der SS-Mann Grastorf Walter, SS Nr. 109 283, bisher 11/17, ist durch Verfügung vom 15.08.1935 mit sofortiger Wirkung aus der SS entlassen worden.
Da Grastorf unbekannten Aufenthalts ist, wird er hiermit aufgefordert, sich binnen 7 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim der SS-Abschnitt XVI, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt Meldung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Verfügung als zugestellt.
SS-Hauptamt, Ergänzungsamt


Berlin, den 25.01.1936
Der SS-Mann Grastorf Walter, SS Nr. 109 283, SS-Sturm 11/17, wurde mit Verfügung des SS Abschnitts XVI vom 15.08.1935 wegen Interesselosigkeit aus der SS entlassen.
Da sein Aufenthalt unbekannt ist, erfolgt die Zustellung der Strafverfügung im Wege der öffentlichen Bekanntgabe.
Ergänzungsamt


Berlin, den 25.02.1936
Der SS Ausweis Nr. 109 283, lautend auf: SS-Mann Grastorf Walter, 11./17. SS-Standarte, wird für ungültig erklärt und ist im Betretungsfalle dem Inhaber abzunehmen.
Ergänzungsamt