Funktionshäftling und Blockältester

* 20.07.1907 in Königshütte (Oberschlesien)
+ 27.02.2001 in Waldsassen (Oberpfalz)

verheiratet seit dem 01. Mai 1933, zwei Kinder

Vater: Bergmann

vier Geschwister

Er machte eine kaufmännische Lehre und besuchte eine Abendschule, es gelang ihm abre nicht in diesem Beruf eine Anstellung zu bekommen, so daß er ebenfalls als Bergmann unter Tage Arbeiten mußte.

1927 wird er zum zweijährigen Militärdienst in die polnische Armee einberufen.

1929-1931 Arbeitslos

1931-1939 kaufmännischer Angestellter bei einer Bergwerksgesellschaft.

1939 Im Rahmen der polnischen Mobilmachung wird er erneut zur Armee einberufen.
Er desertierte jedoch und lief zu den deutschen über, diese entließen ihn nach ein paar Tagen.

1939-April 1940 kaufmännischer Angestellter in einer oberschlesischen Ziegelei

April 1940 wird er von den Deutschen im Zuge einer Großrazzia verhaftet, die Deutschen verdächtigten Bednarek einer polnischen Widerstandorganisation anzugehören. Er wird am 07.07.1940 als politischer Häftling (Häftlingsnummer 1325) ins KL Auschwitz deportiert.

ab Oktober 1940 wird er von der KL Lagerleitung als Funktionshäftling, zuerst als Blockältester im Stammlager eingesetzt.
am 2. Februar 1942 wird in das Lager Birkenau verlegt, wo er zunächst einem Arbeitskommando angehörte, das Planierungsarbeiten zu verrichten hatte. Nach einigen Wochen wurde er wiederum als Blockältester eingesetzt. Er war dann bis etwa April 43 im Block 23 und im Block 3 in Birkenau. Ab Juli 1943 unterstand ihm der Block 11 im Lager BIId, der sogenannte Block der SK in Birkenau.

Im Zuge der Auflösung "Evakuierung" von Auschwitz kommt er im Januar 1945 nach Mauthausen, wo er von amerikanischen Truppen befreit wurde.

Nach einem kurzen Aufenthalt in Königshüttezu seiner Familie (ob dies mit dem ebenfalls aus Königshütte stammenden Oswald Kaduk zusammenhängt, ist nicht bekannt). Nach wenigen Tagen verließ er jedoch Königshütte wieder und stellte sich Ende des Jahres 1945 in Schirnding der amerikanischen Militärregierung als Treuhänder einer Firma Trautwein zur Verfügung. Im Jahre 1947 schied er aus dieser Firma aus, um sich selbständig zu machen. Etwa Weihnachten 47 eröffnete er die Bahnhofsgaststätte in Schirnding. Und dort baute er 1949/50 einen Kiosk auf, den er neben der Gaststätte eröffnet hatte. Diesen Kiosk baute er zu einem Lebensmittelgeschäft aus.

Im Juli des Jahres 1959 erwarb er in Riederau am Ammersee ein Grundstück mit einer Pension und einem Lebensmittelgeschäft. Er war hierzu insbesondere durch einen Lottogewinn in Höhe von 15.000 Mark in der Lage, den er bei einer Bausparkasse angelegt hatte. Infolge Personalmangels mußte er dieses Grundstück jedoch veräußern und kehrte wieder nach Schirnding zurück. Vor seiner Verhaftung arbeitete er als Buchhalter in seinem Lebensmittelgeschäft in Schirnding, das er an ein Fräulein, mit dem er zusammenlebte, verpachtet hatte.

Zwei von der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladene polnische Auschwitz-Überlebende erkannten auf der Rückfahrt den ehemaligen Funktionshäftling. Sie informierten einen früheren Mithäftling, von dem sie wussten, dass er auch nach Frankfurt am Main geladen worden war und baten ihn, ihre im Grenzbahnhof Schirnding gemachte Beobachtung zu prüfen. Auch der dritte Zeuge identifizierte Bednarek. Von den Auschwitz-Überlebenden unterrichtet und von den Tatvorwürfen gegen Bednarek in Kenntnis gesetzt, beantragte die Frankfurter Strafverfolgungsbehörde einen Haftbefehl, den sie Ende November 1960 im Beisein zweier polnischer Zeugen vollstreckte.

Im 1. Auschwitzprozess, der am 20. Dezember 1963 in Frankfurt am Main aufgenommen wurde, wurde er am 19. August 1965 zu lebenslangem Zuchthaus wegen Mordes in 14 Fällen und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt.

Nach einer Gnadenentscheidung im Mai 1975 wurde die Strafe auf 20 Jahre reduziert. Bednarek wurde am 1. Dezember 1975 aus der Strafhaft entlassen.
Für die Befürwortung des Gnadengesuches setzten sich zum Teil auch polnische Auschwitzüberlebende ein, die zum einen auf das Überleben der polnischen Kinder des Evakuierungstransportes nach Mauthausen und zum anderen auf Bednareks Stillschweigen über geheime Andachten hinwiesen.

Die Schirndinger wußten, daß er aus Auschwitz kam, und die Behörden haben ihm auch eine Wiedergutmachungszahlung bewilligt.

Aussage des ehemaligen Auschwitzhäftlings Beranovský:
Am Heiligabend 1941 sei Brot verteilt worden, die Häftlinge hätten mehr Brot bekommen. Es sei keine Möglichkeit gewesen, das Brot zu verstecken, da damals keine Betten in den Blocks gestanden haben. Es sei ein Brotdiebstahl vorgekommen. Der Schuldige wurde gefunden, und Bednarek hat nun ein Gericht aufgestellt, ein regelrechtes Gericht, zwei Richter, Verteidiger und Staatsanwalt, nach allen Regeln der Kunst, so wie es die Häftlinge dort verstanden. Das Urteil dieses Gerichts hat auf 50 Schläge gelautet, zunächst 25 und später nochmals 25. Bednarek hat sich darüber aufgeregt und erklärt, er mache das Gericht jetzt selbst. Er hat dann, mit einer Stange vom Essenskübel den Häftling erschlagen.

Einen weiteren Fall, bei dem Bednarek gleich vier Häftlinge auf einmal getötet hat, berichtet der Zeuge Doktor Głowacki vom Herbst 1944. Bednarek hat die Häftlinge nackt vor den Block gestellt und mit Wasser übergossen. Die Häftlinge erfroren und wurden dann, nachdem sie schon tot waren, zum HKB gebracht. Der Zeuge sagt, daß er selbst mindestens vier solche Fälle beobachtet hat.