Heil- und Pflegeanstalt Domjüch
Deutschland, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ortsteil Domjüch
Die Mecklenburg-Strelitz'sche Landesirrenanstalt Domjüch ( ab 1934 Heil- und Pflegeanstalt Domjüch ), umgangssprachlich auch Domjüch genannt, war eine Nervenheilanstalt in Mecklenburg. Die Ruinen der Anstaltsgebäude liegen am Ufer des Domjüchsees im Neustrelitzer Stadtteil Strelitz-Alt
1805 wurde das Altstrelitzer Gefängnis als – Landarbeits- auch Zucht- und Irrenhaus – auf dem Gelände des 1712 abgebrannten Residenzschlosses von Strelitz erbaut.
Am 1. März 1899 begannen am Westufer des Domjüchsees die Bauarbeiten. Das Gelände hatte der Strelitzer Magistrat unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
1902 wurde die unter „Großherzoglicher Direktion“ stehende – Mecklenburg-Strelitz'sche Landesirrenanstalt – fertiggestellt.
Am 22. August 1902 zogen 70 Frauen und 60 Männer in die neue Anstalt um. Anstaltsleiter wurde der 31-jährige Dr. med. Carl Serger.
Dieser hatte vorher fünfeinhalb Jahre in der Schweriner Irrenanstalt Sachsenberg als Assistenzarzt bahnbrechend auf dem Gebiet der Behandlung psychisch kranker Menschen gearbeitet und war schon seit 1894 in Strelitz tätig. 1896 hatte er sich maßgeblich für den Neubau der Landesirrenanstalt eingesetzt. Der regierende Großherzog Adolf Friedrich V. ernannte Dr. Serger für seine Pflichttreue sowie seinen Diensteifer zum Sanitätsrat und verlieh ihm das Ritterkreuz des Greifenordens. Im Gegensatz zu seiner Arbeit war sein Privatleben nicht von Erfolg gekrönt. Dr. Serger war verheiratet, hatte sich jedoch auf eine Beziehung mit der Oberpflegerin der Anstalt eingelassen. Von dieser Beziehung hatte die Ärztekammer Mitteilung erhalten – zur damaliger Zeit ein gesellschaftlicher Fauxpas. Dr. Serger erfuhr davon und beging am 18. Oktober 1913 Selbstmord; man fand ihn tot im Domjüchsee. Die Oberschwester nahm sich in der nahegelegenen Lanz das Leben. Dr. Serger wurde auf dem anstaltseigenen Friedhof beigesetzt. Sein Nachfolger wurde Obermedizinalrat Dr. med. Hermann Starke,
Die Anstalt wurde 1918 in ein Landeskrankenhaus umgewandelt und seit 1930 in staatlichem Auftrag durch die pommersche Diakonissenanstalt Salem in Köslin geführt.
Zum 01. Januar 1934 wurde das Landeskrankenhaus als − Heil- und Pflegeanstalt – bezeichnet und dem Schweriner Ministerium zugeordnet.
Am 30. September 1939 wurden bedingt durch die am 1. September 1939 angeordnete Fremdnutzung der Heil- und Pflegeanstalt Gehlsheim durch Wehrmacht und zivilen Luftschutz – 101 Patienten nach Domjüch verlegt.
Anfang 1940 begannen im Deutschen Reich im Rahmen der Aktion T4 die NS-Krankenmorde. Die Heil-und Pflegeanstalt Domjüch diente für viele psychisch kranke oder behinderten Menschen nur als Zwischenanstalt auf dem Weg in die für Mecklenburg zuständige NS-Tötungsanstalt Bernburg. Dort wurden sie in der Gaskammer ermordet. Über Leben und Tod hatten zuvor die Gutachter der Zentraldienststelle-T4 in Berlin Tiergartenstraße 4 entschieden.
Ab Frühjahr 1943 wurde Domjüch auf Grundlage einer ministriellen Verfügung als Tuberkuloseheilstätte genutzt. Die noch verbliebenen psychisch Kranken wurden in die Heil- und Pflegeanstalten Gehlsheim und Sachsenberg oder in die Heil und Pflegeanstalt Kückenmühle verlegt.
Die Heil-und Pflegeanstalt Domjüch darf nicht mit der als Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz bezeichneten Strafanstalt verwechselt werden.