Erster Teil D.


Lager Treblinka aus Sicht des Angeklagten Franz

Beschreibung des Vernichtungslagers Treblinka

Das Vernichtungslager Treblinka, das in der Hauptsache zur Vernichtung der im Ghetto von Warschau lebenden jüdischen Bevölkerung zuständig sein sollte, in dem aber auch Juden aus anderen Teilen Polens und sogar aus ganz Europa in großer Zahl den Tod gefunden haben, wurde im Sommer 1942 eingerichtet und war am 11.Juli 1942 betriebsbereit, wie sich aus einem Schreiben des ersten Lagerkommandanten Dr. Eberl vom 07.07.1942 an den Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk in Warschau ergibt.

Es lag auf einer länglichen, mit Wald bewachsenen Anhöhe, die so ausgewählt war, dass dank der natürlichen Geländebeschaffenheit weder von der zur nördlichen Lagergrenze parallel verlaufenden Landstrasse Kossow - Malkinia noch von der zur westlichen Lagergrenze parallel verlaufenden Eisenbahnlinie Siedlce - Malkinia eine Einsichtsmöglichkeit in das Lager bestand.
Das gesamte, etwa 600 m lange und ca. 400 m breite Lager war mit einem etwa 3 bis 4 m hohen Stacheldrahtzaun umgeben, in dem aus Tarnungsgründen Reisig eingeflochten worden war.

Dahinter lag ein etwa 3 m breiter Graben, auf den ein etwa 40 bis 50 m breiter völlig freier Geländestreifen folgte, der wiederum mit Stacheldraht und spanischen Reitern nach Art einer Panzersperre von der Umgebung abgegrenzt war.

An allen vier Ecken des Lagers standen ca. 8 m hohe zum Teil mit Scheinwerfern ausgerüstete Wachtürme, die Tag und Nacht mit ukrainischen Wachtposten besetzt waren.
Ein weiterer Wachtturm, der sich ursprünglich an der Südseite in der Mitte zwischen den beiden Ecktürmen befand, wurde später in die Mitte des sogenannten Totenlagers verlegt.

Der gesamte Lagerkomplex, dessen räumliche Gliederung und Bebauung sich im Laufe der Monate mehrfach änderte, kann in drei etwa gleich große Teile aufgeteilt werden, und zwar

a. in das sogenannte Wohnlager.

b. in das sogenannte Auffanglager.

c. in das sogenannte obere oder Totenlager.

Wohn- und Auffanglager zusammen wurden auch als unteres Lager bezeichnet.

In dem hier als Wohnlager bezeichneten Teil befanden sich die Baracken für das deutsche Lagerpersonal einschließlich der erforderlichen Verwaltungsräume wie Schreibstube, Krankenrevier, Magazine, Werkstätten und Wirtschaftsgebäude, ferner die Unterkünfte für die ukrainischen Wachmannschaften nebst den dazugehörigen Nebengebäuden und schließlich - durch einen Stacheldrahtzaun nochmals besonders abgetrennt und gesichert das sogenannte Ghetto mit den Wohnbaracken und Arbeitsräumen sowie dem Appellplatz für die im Lager befindlichen Arbeits- und Hofjuden.

Von der westlich vom Lager vorbeiführenden Eisenbahnstrecke führte etwa nach 300 m ein Nebengleis durch ein besonderes Tor in das Auffanglager und endete hier an einer langen Rampe, die später zu einem richtigen Bahnsteig ausgebaut wurde.

Vor der Rampe, rechts seitlich versetzt, stand die riesige Sortierbaracke, in der die den ankommenden Juden abgenommenen Sachwerte, insbesondere aber deren Kleider und Schuhe bis zum Abtransport an das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt lagerten.

Ein Teil der Sortierbaracke wurde etwa ab Weihnachten 1942 so hergerichtet, dass er den Eindruck eines Bahnhofsgebäudes vermittelte.
Neben einer Bahnhofsuhr, Fahrkartenschaltern und ausgehängten Fahrplänen waren Fahrtrichtungshinweise in die nächsten größeren Städte und dergleichen angebracht, so dass nach der ganzen Art der Aufmachung die ankommenden Juden das Gefühl haben konnten und haben sollten, sie seien in ein Durchgangslager gekommen, von dem aus sie weitertransportiert werden würden.

Vor dem durch die Sortierbaracke und den Bahnhof nicht in Anspruch genommenen Teil der Rampe befand sich ein großer freier Platz. über ihn gelangten die Juden nach dem Ausladen durch ein Tor in einen weiteren eingefriedigten Raum, den sogenannten Umschlagplatz, an dessen linken Seite sich
die sogenannte Frauenauskleidebaracke befand,

während rechts eine ähnlich große Baracke stand, die zeitweilig als Auskleide- und Unterkunftsraum für die männlichen Juden gedient hat,
später aber ausschließlich als Kleiderlager und Sortierbaracke benutzt wurde.

Zwischen diesem Komplex und der südlichen Lagergrenze dehnte sich der sogenannte Sortierungsplatz aus, auf den die von den angekommenen Juden abgelegte Kleidung einschließlich des mitgeführten Gepäcks gebracht und anschließend dort nach Art und Qualität sortiert wurde.

In der Südwestecke des Lagers hinter der bereits erwähnten großen Sortierbaracke lag anfänglich noch eine große Grube, in der die auf dem Transport verstorbenen Juden sowie die bei dem Transport anfallenden Abfälle verbrannt wurden.

Östlich davon lag das sogenannte Lazarett.
Das Lazarett war ringsum von einem hohen Stacheldrahtzaun umgeben, in dem Reisig eingeflochten war, um die Einsicht in das Innere zu verwehren.
Im Inneren des Raums, den man durch einen Eingang auf der der Eisenbahnrampe zugewandten Seite betreten konnte, befand sich eine große Grube zur Aufnahme von Leichen. Der Erdaushub dieser Grube war zu einem etwa 1 m hohen Wall unmittelbar an der rechten Längsseite der Grube aufgeschüttet. In dieser Grube brannte fast ständig ein Feuer. Des Weiteren befand sich im Lazarett eine kleine Bretterbude zum Schutz gegen schlechtes Wetter und eine Sitzbank. Um den Namen Lazarett für diese Einrichtung, die in Wirklichkeit nichts anderes als eine Genickschussanlage war, zu rechtfertigen, trugen die hier Dienst tuenden drei jüdischen Häftlinge Armbinden mit dem Zeichen des Roten Kreuzes. Der jüdische Kapo Kurland trug außerdem, um einen Arzt vorzutäuschen, einen weißen Kittel. Schließlich war auch an der bereits erwähnten Bretterbude das Zeichen des Roten Kreuzes sichtbar angebracht.

Von der Frauenauskleidebaracke auf dem Auffangplatz führte ein Weg, der vielfach als Schlauch, Weg ohne Rückkehr oder als Himmelfahrtsstrasse beziehungsweise Himmelfahrtsallee bezeichnet wurde, in den oberen Teil des Lagers. Dieser Weg, der etwa 80 bis 90 m lang und ca. 4.5 bis 5 m breit war, lief zunächst etwa 30 m senkrecht auf die Östliche Lagerseite zu, machte dann einen fast rechtwinkligen Knick und endete genau vor dem Mittelgang des neuen Gaskammergebäudes des oberen Lagers. Er war mit einem mehr als mannshohen Stacheldrahtzaun eingefasst, in dem wiederum so dicht Reisig eingeflochten war, dass eine Einsichtsmöglichkeit von außen nicht bestand.

Das obere oder Totenlager als der dritte große Lagerkomplex nahm den südöstlichen Teil des Lagergeländes ein.
Es war der Teil, in dem die eigentliche Vernichtung der jüdischen Menschen stattfand. Er war von dem übrigen Lagergelände durch hohe reisigdurchflochtene Stacheldrahtzäune völlig abgetrennt. Soweit Durchlässe zum Betreten des oberen Lagers vorhanden waren, war durch besondere Sichtblenden auch hier jede Einsichtsmöglichkeit verwehrt.
An der westlichen Abgrenzung zum Sortierungsplatz hin verhinderte zusätzlich ein aufgeworfener hoher, mit Gras abgedeckter Erdwall für jeden Unberufenen die Einsicht.

Den Mittelpunkt des Totenlagers bildeten die Gaskammern, in denen die Juden durch die Auspuffgase eines Dieselmotors getötet wurden.
Zu Beginn der Massentötungen gab es nur das sogenannte alte Gashaus. Das aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament errichtete massive Gebäude enthielt 3 Gaskammern, die etwa 4 x 4 m groß und ca. 2.6 m hoch waren, sowie einen Maschinenraum für den Dieselmotor und die Lichtanlage des Lagers.
Sämtliche Räume lagen an einem dem Steingebäude vorgebauten Holzkorridor, zu dem man über mehrere Treppenstufen gelangte.
Von diesem Korridor aus führten etwa 1.80 m hohe und ca. 90 cm breite Türen in die Gaskammern, die nach Art von Luftschutztüren so gearbeitet waren, dass sie die Kammern nahezu luftdicht abschlossen. Ihnen gegenüber befanden sich in jeder Gaskammer an der Außenwand aus dicken Holzbohlen gefertigte Klapptüren. Diese waren etwa 2.50 m breit und etwa 1.80 m hoch und konnten nach Art der modernen Garagentüren bei der Öffnung hochgeklappt werden. Sie mündeten auf eine das ganze Gebäude umziehende, etwa 0.70 m über dem Erdboden gelegene breite Betonrampe. Der Boden der Gaskammern war gekachelt und war zur Rampe hin abgeschrägt. Auch die Wände waren zumindest bis zu einer gewissen Höhe ebenfalls gekachelt. An den Decken der einzelnen Kammern befanden sich einige Rohrleitungen und Brauseköpfe. Dadurch sollten die Gaskammern den Eindruck von Duschräumen hervorrufen. Tatschlich dienten die Rohrleitungen aber zum Einführen der von dem Dieselmotor im Maschinenraum erzeugten Abgase. Eine besondere Beleuchtungsanlage gab es in den Kammern nicht. Schon bald nach der Betriebsaufnahme stellte sich heraus, dass die Kapazität des alten Gashauses nicht ausreichte, um die täglich anfallenden Judentransporte reibungslos zu liquidieren.

Man begann daher Ende August / Anfang September 1942 mit dem Bau eines neuen großen Gashauses, das mehr und größere Gaskammern enthielt und nach etwa einmonatiger Bauzeit in Betrieb genommen werden konnte.
Auch dieses Gebäude, das zwischen der Einmündung des Schlauchs und dem alten Gashaus errichtet wurde, war aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament massiv gebaut. Fünf breite, an den Seiten mit Blumenschalen dekorierte Steinstufen führten zum Eingang an der Stirnseite des Gebäudes und mündeten in einen breiten Korridor, an dessen beiden Seiten die neuen Gaskammern lagen.

Ihre genauen Masse lassen sich nicht feststellen, da weder der Angeklagte Lambert noch seine Mitangeklagten und auch nicht die jüdischen Zeugen hierzu präzise Angaben machen können. Alle sind sich lediglich darin einig, dass die neuen Gaskammern ein etwa doppelt so großes Fassungsvermögen hatten wie die Kammern des alten Gashauses.
Wahrscheinlich waren die neuen Gaskammern also etwa 8 m lang, 4 m breit und 2 m hoch. Darüber welche Masse wirklich zutreffen, hat die Beweisaufnahme ebenso wenig eine eindeutige Klärung ergeben wie über die wirkliche Anzahl der neuen Kammern, die von den Angeklagten übereinstimmend und von Anfang an mit 6, von den jüdischen Zeugen jedoch durchweg mit 10 angegeben werden.

Darüber, was richtig ist, hat das Schwurgericht sichere Feststellungen nicht treffen können.

Während einerseits die Tatsache, dass zur Erzielung einer zügigen Vernichtung größere und mehr Gaskammern erforderlich waren, den Angaben der jüdischen Zeugen die größere Wahrscheinlichkeit verleiht, ist auf der anderen Seite aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum die Angeklagten in diesem, für ihre eigene Strafbarkeit unerheblichem Punkte die Unwahrheit gesagt haben sollten, zumal sie sich auch sonst bei der Schilderung der objektiven Lagerverhältnisse nach dem Eindruck des Gerichts durchweg bemüht haben, bei der Wahrheit zu bleiben.
Im Übrigen entsprach die Einrichtung und Installation der neuen Gaskammern einschließlich der Türen und Aussenklappen weitgehend derjenigen in den Kammern des alten Hauses. Am Ende des das ganze Gebäude durchziehenden Korridors befand sich der Maschinenraum mit dem Dieselmotor für die Gaserzeugung. Der Giebel an der Stirnwand war mit einem großen Davidstern verziert.

Der Eingang selbst wurde abgeschlossen durch einen schweren, dunklen Vorhang, der offensichtlich aus einer Synagoge stammte und in hebräischer Schrift und Sprache die Inschrift trug:


Dies ist das Tor, durch das die Gerechten eingehen.


Zur Aufnahme der aus den Gaskammern kommenden Leichen der getöteten Juden dienten riesige Gruben, in denen die Leichname reihenweise abgelegt und jeweils mit einer dünnen Sand- oder Chlorkalkschicht abgedeckt wurden.

Die in der Hauptverhandlung ermittelten Angaben über Anzahl und Größe der Leichengruben sind ebenfalls untereinander sehr unterschiedlich. Von der Ausdehnung der Gruben kann man sich jedoch dann eine Vorstellung machen, wenn man hört, dass nach den Angaben des Angeklagten Suchomel zumindest eine der Gruben nicht weniger als etwa 80000 Leichen enthalten hat.
Der Transport der Leichen zu den Gruben erfolgte zunächst mit Hilfe einer Feldbahn. Da aber die Häftlinge die einzelnen Wagen dieser Bahn stets im Laufschritt fortbewegen mussten und es dabei häufiger dadurch zu Betriebsstockungen kam, dass die Loren aus den Schienen sprangen, kam man von dieser Art der Leichenbeförderung bald wieder ab. Nachdem die Häftlinge die Leichen zunächst eine Zeitlang mit der Hand zu den Gruben hatten schleppen müssen, erfolgte der Transport dann später in der Weise, dass jeweils immer zwei Häftlinge ein oder zwei Leichen auf eine Holzbahre laden und dann im Laufschritt zu den Gruben bringen mussten. Dort wurden die Leichen abgekippt und von einem anderen Kommando sachgemäß abgelegt.

Im Frühjahr 1943 änderte sich die Bestattungsart grundlegend, da man nunmehr dazu überging, sämtliche anfallende Leichen zu verbrennen.
Nachdem man zu diesem Zwecke die verschiedensten Verbrennungsversuche angestellt hatte, wurde schließlich eine große Verbrennungsanlage errichtet. Sie bestand aus etwa 70 cm hohen Betonsockeln, auf denen in geringen Abständen 5 bis 6 Eisenbahnschienen von etwa 25 bis 30 m Länge lagen. Unter den Schienen brannte das Feuer, während die Leichen der in den Gaskammern getöteten Juden in einer Anzahl von 2000 bis 3000 auf den Rost gepackt und dann verbrannt wurden.
Als man sah, dass sich dieses System bewährte, wurden auch die in den vorhergegangenen Monaten in die Leichengruben gebrachten Leichname mit Hilfe großer Greifbagger wieder herausgeholt und dann ebenfalls in der geschilderten Weise verbrannt. Die bei der Verbrennung anfallende Asche, die zuvor nach Knochenresten durchsucht werden musste, wurde mit Erde vermischt und vergraben bzw. zur Auffüllung der ausgeräumten Gruben verwandt. Fanden sich in der Asche noch größere Knochenreste, so wurden sie Kleingestampft oder erneut ins Feuer geworfen.
Das freigewordene Grubengelände wurde eingeebnet und mit Lupinen bepflanzt, um auf diese Weise die Spuren der Massentötungen zu verwischen.

Die genaue Anzahl der Verbrennungsroste hat sich in der Hauptverhandlung ebenfalls nicht genau klären lassen. Fest steht jedoch, dass es mehrere derartiger Anlagen im oberen Lager gegeben haben muss.

Um die für die verschiedenen Arbeiten im oberen Lager eingesetzten Juden unterbringen zu können, gab es auch hier eine besondere durch Stacheldraht eingezäunte und gesicherte Unterkunft mit den entsprechenden Nebenräumen wie Küche, Wäscherei und dergleichen.

Neben den männlichen Arbeitsjuden gab es ebenso wie im unteren Lager auch noch ein besonderes Frauenkommando, das insbesondere für die Wäsche der Häftlinge zu sorgen hatte. Die Stärke dieses Frauenkommandos betrug etwa 15 bis 20 Köpfe.

Das Lagerpersonal in Treblinka, das für die reibungslose Durchführung der Massenvernichtungen zuständig war, bestand aus etwa 35 bis 40 Deutschen, die sämtlich die feldgraue Uniform der Waffen-SS trugen und alle zumindest den Rang eines SS-Unterscharführers hatten. Sie entstammten entweder der Waffen- oder der allgemeinen SS, kamen aber auch zum Teil von der Polizei oder waren, soweit es sich um Krankenpfleger und Handwerker handelte, im Wege der Notdienstverpflichtung einberufen worden.

Diese Deutschen hatten, jedenfalls soweit es sich um die Angeklagten des vorliegenden Verfahrens handelt, sämtlich als Angehörige der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege auch schon im Rahmen der Euthanasieaktion Verwendung gefunden und sich in den verschiedenen Euthanasieanstalten bewährt.
Als Waffen trugen die Angehörigen des deutschen Lagerpersonals in der Regel Pistolen, bei besonderen Anlässen auch Maschinenpistolen. Außerdem hatten sie sämtlich eine lange Lederpeitsche.

Neben dieser Gruppe des deutschen Lagerpersonals gab es etwa 90 bis 120 ukrainische Hilfsfreiwillige, die in der Hauptsache den Wachdienst wahrzunehmen hatten, daneben aber auch in gewissem Umfange bei den Tötungsaktionen eingesetzt wurden. Im Gegensatz zu den Deutschen trugen sie eine schwarze Uniform, waren mit Karabinern oder Gewehren ausgerüstet und trugen in der überwiegenden Anzahl ebenfalls lange Lederpeitschen, teilweise auch Seitengewehre.

Als weitere Waffen standen den Wachmannschaften Maschinengewehre und Handgranaten zur Verfügung, die in einer besonderen Waffenkammer aufbewahrt wurden. Außerdem gab es in Treblinka auch noch einen Panzerspähwagen.

Vorgesetzter des gesamten Lagerpersonals und verantwortlich für den gesamten Lagerkomplex war der Lagerkommandant, den ein Unterführer als Adjutant oder Stellvertreter in seiner Tätigkeit unterstützte.

Die Verwaltungsarbeiten wurden auf der Schreibmaschine durch einen Verwaltungsführer erledigt.

Ein Stabsscharführer, etwa dem Hauptfeldwebel oder Spieß bei der regulären Truppe vergleichbar, nahm die Diensteinteilung vor und überwachte die Ausführung.

Daneben gab es noch den Chef des unteren Lagers und den Chef des oberen Lagers, die jeweils in ihrem Bereich für das reibungslose Funktionieren der Lagermaschinerie verantwortlich waren.

Die übrigen Angehörigen des deutschen Lagerpersonals wurden so eingesetzt, wie es der Lagerbetrieb gerade erforderte, ohne dass sie jedoch körperliche Arbeit zu verrichten hatten. Sie waren praktisch immer als Kommandoführer tätig.
Unter ihrer Leitung hatten sowohl die ukrainischen Hilfswilligen als auch die Angehörigen der ständigen jüdischen Arbeitskommandos, die sogenannten Arbeitsjuden, ihre Arbeiten zu verrichten.

Die ukrainischen Mannschaften waren in Züge eingeteilt, denen Volksdeutsche als Zugführer vorstanden. Sie versahen vornehmlich den Wachdienst und zwar nicht nur an den Lagergrenzen und auf den Wachtürmen, sondern unter Aufsicht der deutschen Kommandoführer auch bei den einzelnen Arbeitskommandos innerhalb und außerhalb des Lagers. Ferner wurden sie bei der Ankunft von Transporten und bei deren Abwicklung mit eingesetzt.

Der erste Lagerkommandant des Vernichtungslagers Treblinka war der im Jahre 1948 durch Selbstmord aus dem Leben geschiedene SS-Obersturmführer Dr.med. Irmfried Eberl.

Er wurde jedoch wenige Wochen nach dem Beginn der Vernichtungen, wahrscheinlich Ende August / Anfang September 1942 wieder abgelöst, weil er seiner Aufgabe nicht gewachsen war und in seinem Lager unbeschreibliche Zustände herrschten, da er immer wieder Juden der Tötung zuführte, bevor die Leichen der bei der vorangegangenen Aktion getöteten Opfer beseitigt bzw. bestattet waren. Die aus den Transportzügen aussteigenden Juden wurden daher schon gleich nach dem Verlassen der Waggons mit Bergen unzähliger, teilweise bereits weitgehend in Verwesung übergegangener Leichen konfrontiert und waren sich deshalb alsbald über ihr bevorstehendes Schicksal im klaren, so dass sie nur unter den größten Schwierigkeiten der weiteren Abwicklung zugeführt werden konnten.

Nachfolger von Dr. Eberl wurde der SS-Obersturmführer und spätere SS-Hauptsturmführer Franz Stangl, der bis dahin Lagerkommandant in Sobibor gewesen war.
Er wurde Ende September / Anfang Oktober 1942 für einige Wochen von einem älteren Polizeioffizier, dem aus Dresden stammenden Hauptmann Schemmel, vertreten, blieb dann aber ununterbrochen bis zum August 1943 in Treblinka.

Am frühen Nachmittag des 2.August 1943 gelang es etwa 400 jüdischen Häftlingen aus dem unteren und dem oberen Lager, darunter auch einigen Frauen, mit Hilfe von Karabinern, Pistolen, Eierhandgranaten und anderen Waffen die ukrainischen und deutschen Wachmänner zu überrumpeln und aus dem Lager zu flüchten.
Viele von ihnen wurden jedoch bei der anschließend einsetzenden Durchsuchung des Gebietes rund um das Lager getötet.
Dieser von einem mehrköpfigen Komitee, dem unter anderem die Zeugen Raj. und Wie. sowie der Kapo Kurland angehörten, seit Monaten sorgfältig vorbereitete Aufstand wurde unter anderem deshalb am 2.August 1943 durchgeführt, weil sich ein großer Teil der Ukrainer wegen der an diesem Tage herrschenden großen Hitze zum Baden im Bug außerhalb des Lagers befand.
Die Waffen hatten sich die jdischen Häftlinge durch die Bestechung von Ukrainern mit Geld und Wertsachen besorgt, während sie sich die Munition mit Hilfe eines Nachschlüssels aus dem Munitionsbunker des Lagers verschafft hatten. Es blieben nur noch rund 100 Juden im Lager zurück. Beim Aufstand wurden zahlreiche Lagergebäude von den flüchtenden Juden mit Benzin in Brand gesteckt und dadurch vernichtet.

Die alten und die neuen Gaskammern blieben jedoch unbeschädigt. Als nach dem 2.August 1943 noch einige Transporte in Treblinka eintrafen, konnten die Opfer deshalb nach wie vor in dem großen Gashaus vernichtet werden.
Nach dem Aufstand vom 2.August 1943 blieb Stangl noch einige Tage im Lager. Er wurde aber noch in der ersten Hälfte des Monats August 1943 nach Oberitalien versetzt.

Sein Nachfolger wurde der am 21.06.1943 zum SS-Untersturmführer beförderte Angeklagte Franz, der dann das Lager bis zu dessen völliger Auflösung Ende November 1943 leitete.

Der Verwaltungsleiter und der sogenannte Spieß der Lagermannschaft und der Ukrainer war der Angeklagte Stadie. Chef des unteren Lagers war der von der Polizei herkommende SS-Hauptscharführer Kttner, der angeblich gegen Kriegsende gefallen sein soll.

Chef des oberen Lagers war der Angeklagte Matthes.

Die Angeklagten Mentz, Miete, Suchomel, Münzberger, H. und Ru. waren als Unterführer tätig, während der Angeklagte Lambert beim Bau der neuen Gaskammern und der Errichtung einiger anderer Gebäude eingesetzt war.

Während das deutsche und das ukrainische Lagerpersonal bis auf wenige Ausnahmen lediglich Aufsichts- und Wachfunktionen versahen, wurden die körperlichen Arbeiten nur von Juden verrichtet.
Für diesen Zweck behielt man im Lager ständig eine größere Anzahl jüdischer Arbeiter zurück, die man aus den ankommenden Transporten auswählte und nach Bedarf ergänzte. Diese Arbeitsjuden wurden entsprechend der Art ihrer Beschäftigung in verschiedene Gruppen aufgeteilt.
So gab es im unteren Lager zunächst die Gruppe der Hofjuden. In ihr waren die Handwerker wie Schneider, Schlosser, Schmiede, Zimmerleute, Schuster aber auch die Friseure und Musiker zusammengefasst, die in den verschiedenen Werkstätten zu arbeiten hatten oder als Musiker zur Lagerkapelle gehörten.
Die Goldjuden wurden mit dem Einsammeln, Sortieren und Verpacken von Geld, Devisen und Schmuck oder sonstigen Wertsachen beschäftigt. Sie trugen zur Kennzeichnung gelbe Stoffabzeichen an ihrer Kleidung. Die Angehörigen der blauen Gruppe, die entsprechende Stoffabzeichen trugen, hatten die Aufgabe, den ankommenden Juden beim Aussteigen aus den an der Rampe stehenden Eisenbahnwaggons behilflich zu sein, in den Wagen zurückgebliebene Gepäckstücke zu entfernen und die Waggons nach dem Entladen gründlich zu säubern.

Das mit roten Abzeichen versehene Sortierkommando war die zahlenmäßig stärkste Gruppe von Arbeitsjuden überhaupt. Dieses Kommando hatte die Aufgabe, die auf dem Ankunftsplatz zurückgelassene Habe der Angekommenen einschließlich der auf dem Umschlagplatz abgelegten Kleidungsstücke nach dem nebenangelegenen Sortierungsplatz zu bringen, sie dort zu sortieren, zu verpacken und entweder im Freien auf großen Bergen oder in der großen Sortierbaracke sachgemäß zur dem nächtigen Verladung zu stapeln.

Daneben gab es noch weitere Arbeitskommandos in wechselnder Stärke, die sich mit den verschiedensten Aufgaben zu befassen hatten, wie zum Beispiel dem Straßenbau, der im Lager betriebenen Landwirtschaft, der Anlage und Unterhaltung von Lagergebäuden, der Tarnung der verschiedenen Einfriedigungen, der Wartung der verschiedenen im Lager befindlichen Tiere und so fort.

Im oberen Lager gab es zunächst das aus mehreren hundert Personen bestehende Leichenkommando. Dessen Aufgabe war es, die Leichen der getöteten Juden aus den Gaskammern herauszuholen und sie anfänglich zu den Massengräbern, später dann in der bereits geschilderten Weise zu den Verbrennungsanlagen zu transportieren.

Daneben gab es besondere Kommandos zum Reinigen der Gaskammern, zur Ablage der Leichen in den Gruben und später zu deren Exhumierung.

Ferner waren Kommandos vorhanden zur Durchführung der Verbrennung auf den Rosten, zum Durchsieben der Asche und zum Zerstampfen übriggebliebener Knochenteile.

Eine besonders wichtige Gruppe im oberen Lager waren die sogenannten Dentisten. Ihre Aufgabe war es, die aus den Gaskammern herausgeholten Leichen während des Transports zur Grube bzw. zur Feuerstelle darauf zu untersuchen, ob sie noch Wertgegenstände bei sich hatten und insbesondere Gebisse mit Goldzähnen trugen. Stellten sie dieses fest, so mussten die Leichenjuden mit ihrer Fracht zur Seite treten, damit die Dentisten mit Hilfe größerer Zangen den Toten die Goldzähne ausbrechen konnten.
Die Ausbeute aus dieser Tätigkeit wurde dann später von den Dentisten gesäubert und in gewissen Zeitabständen der Sammelstelle für die Werterfassung zugeführt.

Häufiger geschah es auch, dass die Leichen nicht nur auf Zahngold untersucht wurden, sondern dass man auch namentlich bei den Frauen die unteren Körperöffnungen daraufhin inspizierte, ob dort etwa weitere Wertsachen verborgen waren.

Schließlich gab es auch wie im unteren Lager einige Handwerker zur Erledigung der anfallenden Arbeiten und auch eine Gruppe weiblicher Häftlinge für die Wäscherei.

Jeder jüdischen Arbeitsgruppe stand ein jüdischer Kapo vor, der unmittelbar dem die Aufsicht führenden SS-Mann verantwortlich war.

Als Stellvertreter stand ihm ein Vorarbeiter zur Seite.
Daneben gab es in jedem Lager noch je einen Oberkapo und schließlich als Spitze der jüdischen Lagerverwaltung den sogenannten Lagerältesten.

Oberkapo im unteren Lager war der Häftling Blau und im oberen Lager der Häftling Singer.

Lagerältester war zunächst der aus Warschau stammende Ingenieur Galewski, dann war es der Czenstochauer Rakowski. Nach dessen Tod im Mai 1943 wurde Galewski erneut Lagerältester.

Diese mit bestimmten Funktionen beauftragten Häftlinge waren der deutschen Lagerleitung dafür verantwortlich, dass alle Befehle genauestens befolgt wurden und die ganze Organisation reibungslos lief. Dafür brauchten sie selbst an der täglichen körperlichen Arbeit nicht teilzunehmen und hatten auch eine gewisse Disziplinargewalt über ihre Mithäftlinge.

Die Unterbringung der Arbeitsjuden, deren Zahl ständig wechselte, im Durchschnitt aber zwischen 500 und 1000 gelegen haben dürfte, war sehr primitiv.
Sie waren im unteren wie im oberen Lager in besonderen Baracken untergebracht, die außer den als Schlafstätte dienenden Holzpritschen keinerlei Einrichtung aufwiesen. Zur Verrichtung der Notdurft standen den Häftlingen, die während der Nacht in den Baracken eingeschlossen waren, lediglich einige aufgestellte Kübel zur Verfügung.
Diese reichten aber kaum aus und erfüllten die Baracken nach und nach mit einem unerträglichen Gestank.

Weitere sanitäre Installationen gab es nicht. Eine Ärztliche Betreuung und ein Krankenrevier wurden erst ziemlich spät und auch dann noch in völlig unzureichendem Masse eingerichtet. Das einzige Heilmittel, das die Lagerführung ernstlich erkrankten Arbeitshäftlingen zu bieten hatte, war der Tod durch Genickschuss im Lazarett.

Der Tageslauf der Häftlinge begann mit dem Wecken kurz nach Sonnenaufgang.
Nach der üblichen Barackenreinigung und einem kärglichen Morgenkaffee folgte das erste Antreten auf dem Appellplatz, der sogenannte Morgenappell.
Hierzu mussten die Häftlinge Blockweise in Reih und Glied antreten.
Nach einer umständlichen Zählprozedur erstattete der jüdische Lagerälteste dem Unterführer vom Dienst Meldung über Kopfstärke, Krankenstand und dergleichen.
Der Unterführer vom Dienst gab die Meldung weiter an den jeweiligen Chef des Lagers, der seinerseits an den Lagerkommandanten oder dessen Stellvertreter Meldung erstattete.
Im Anschluss an die Meldung erfolgte die Befehlsausgabe und das Abrücken der einzelnen Kommandos zur Arbeit.
Die Arbeitszeit dauerte vom frühen Morgen bis zum Abend.
Sie wurde nur durch eine etwa einstündige Mittagspause unterbrochen.
Am Abend fand vor dem Einrücken in die Unterkünfte der von allen Häftlingen gefürchtete Abendappell statt.
Dieser zog sich häufig mehrere Stunden lang hin, weil bei ihm nicht nur der umständliche Zählappell vom Morgen wiederholt wurde, sondern auch die Kranken und Schwachen sowie die Gestempelten, das heißt diejenigen Häftlinge, die tagsüber infolge von Schlägen mit der Peitsche oder auf andere Weise durch Striemen und Verletzungen gekennzeichnet worden waren, aussortiert und zur Liquidierung ins Lazarett geschickt wurden.
Darüber hinaus wurden regelmäßig beim Abendappell auch die Prügelstrafen vollzogen, die wegen irgendwelcher, zum Teil ausgesprochen nichtiger Gründe über einzelne Häftlinge verhängt wurden, sei es, dass sie angeblich nicht genügend gearbeitet hatten, sei es, dass sie irgendeinen Unterführer nicht ordentlich gegrüßt hatten oder sei es,
dass sie das sogenannte Treblinkalied nicht singen konnten.

Dieses von dem Angeklagten Franz verfasste und auf seine Anordnung von dem Kapellmeister Gold, dem jüdischen Dirigenten der Kapelle des unteren Lagers, komponierte Lied hatte folgenden Wortlaut:

Frei in die Welt geschaut
Marschieren Kolonnen zur Arbeit.
Für uns gibt es heute nur Treblinka
Das unser Schicksal ist
Wir hören auf den Ton des Kommandanten
Und folgen dann auf seinen Wink
Wir gehen Schritt und Tritt zusammen für das
Was die Pflicht von uns verlangt
Die Arbeit soll hier alles bedeuten
Und auch Gehorsamkeit und Pflicht
Bis das kleine Glück
Auch uns einmal winkt

Die Prügelstrafe, für die es feststehende Normen nicht gab, wurde im unteren Lager auf einem besonderen Prügelbock vollzogen, auf den der betreffende Häftling geschnallt wurde.

Geschlagen wurde von den Angehörigen des deutschen Lagerpersonals oder zuweilen auch von den ukrainischen Wachleuten mit den zur Ausrüstung gehörenden Lederpeitschen auf das Gesäß des Häftlings, das in vielen Fällen noch entblößt werden musste. Die Zahl der Schläge betrug je nach der Schwere des angeblichen Delikts und der Laune des die Strafe verhängenden SS-Mannes in der Regel zwischen 25 und 50, ging aber in Einzelfällen über diese Zahl hinaus. Der betroffene Häftling hatte die auf ihn niederprasselnden Schläge laut mitzuzählen. Verzählte er sich oder konnte er vor Schmerzen nicht mehr weiter zählen, begann die Prozedur von neuem, bis es klappte.


Diejenigen Häftlinge, die eine derartige Bestrafung nicht ohne Beeinträchtigung ihrer Arbeitskraft durchstehen konnten, kamen anschließend oder am nächsten Morgen, wenn sie nicht zur Arbeit antreten konnten, ins Lazarett und wurden dort liquidiert.

Auch während der Arbeit waren die Arbeitsjuden ihres Lebens nicht sicher. Sie schwebten ständig in der Gefahr, aus den fadenscheinigsten Gründen von ihren Aufsehern geprügelt oder sonst wie misshandelt, ja sogar erschlagen oder erschossen zu werden.
Die Angehörigen des Aufsichtspersonals konnten dabei völlig willkürlich vorgehen. Sie waren niemandem Rechenschaft schuldig, wenn sie einen Häftling, der ihnen aus einem nur irgendwie erdenklichen Grunde aufgefallen war, an Ort und Stelle erledigten oder zum Erschießen ins Lazarett schickten.

Dass unter diesen Umständen alle Arbeitshäftlinge sich ständig größte Mühe gaben, nicht aufzufallen und vor allem auch nicht krank zu erscheinen und dass dieses Bemühen bei den durch die schwere körperliche Arbeit und durch die mangelhafte Ernährung völlig ausgemergelten und entkräfteten Menschen die allergrößte Konzentration erforderte, um auch nur eine gewisse Zeitlang durchzuhalten, liegt auf der Hand.
Neben diesen Ablösungen oder Aussortierungen, wie man in der Lagersprache die Liquidierung der einzelnen Häftlinge nannte, gab es mehrfach auch Selektionen größeren Ausmaßes. Der Anlass konnte verschiedener Art sein.

So kam es beispielsweise zu Selektionen, weil durch den zeitweisen Rückgang der abzufertigenden Transporte und der damit verbundenen Verringerung des Arbeitsanfalls ein Teil der Arbeitsjuden überflüssig wurde.
Oder aber die Selektionen wurden vorgenommen als Vergeltungsmassnahmen für Angriffe auf Angehörige des Wachpersonals oder wenn eine Verschwörung aufgedeckt worden war oder weil Häftlinge Fluchtversuche unternommen hatten oder was dergleichen Anlässe mehr waren.

Die Behandlung der Arbeitsjuden im unteren wie im oberen Lager war im wesentlichen die gleiche.
Auch im oberen Lager fanden die üblichen Appelle statt und waren Misshandlungen, Aussortierungen und Tötungen an der Tagesordnung. Lediglich eine besondere Prügelbank zur Vollziehung der Prügelstrafe gab es dort nicht.

Ein ganz anderes Gesicht zeigte das Lager bei der Freizeitgestaltung.
Die deutsche Lagerleitung war mit Zustimmung des Inspekteurs Christian Wirth darauf bedacht, ihren Leuten nach dem Dienst eine ihren Arbeitseifer fördernde Abwechslung zu verschaffen.

Während es im oberen Lager nur eine kleine, aus drei bis vier Mann bestehende Musikgruppe gab, bestand im unteren Lager ein Orchester, das von dem seinerzeit in Polen bekannten Kapellmeister Arthur Gold geleitet wurde und das sich aus etwa zehn Berufsmusikern zusammensetzte.
Für dieses Orchester gab es bestimmte Übungsstunden. Die Musiker waren während dieser Übungsstunden von jeder Arbeit befreit.
Für sie wurde später sogar eine neue, frackähnliche Einheitsbekleidung aus weißer und blauer Seide hergestellt.

In den ersten Wochen der Inbetriebnahme des Lagers spielte das Orchester in der Nähe des Schlauchs flotte Operettenmelodien, um die Schreie der in den Gaskammern befindlichen Opfer zu übertönen.
Später wurde das abgeschafft.
Das Orchester spielte dann meist beim Abendappell Märsche und polnische und jüdische Volkslieder.
Außerdem trat das Orchester im Jahre 1943 bei größeren Veranstaltungen (Boxkämpfen, Aufführung von kleinen Schauspielstücken, Tänzen und ähnlichem) in Erscheinung. Das waren makabre Szenen, denn während dieser Veranstaltungen loderten die Flammen der Leichenverbrennungsroste hoch über das Lager zum Himmel.

Derartige Belustigungen für die deutsche Lagermannschaft wurden meist von dem Angeklagten Franz organisiert.

In der Zeit des Jahres 1943, in der die Transporte nachließen, wurden sogar mehrere rituelle Hochzeiten zwischen männlichen und weiblichen Häftlingen arrangiert und von der deutschen Lagerbesatzung, die sich einen Spaß daraus machte, hierbei zuzusehen, durch Sonderzuteilungen von Esswaren und Getränken gefördert.

Für die deutsche Lagermannschaft gab es Marketenderwaren, insbesondere reichlich Alkohol. Viele der deutschen SS-Leute waren deshalb hufig betrunken.
Auch ihre Verpflegung war ausgezeichnet, da die deportierten Juden frische und konservierte Lebens- und Genussmittel mitführten, die sie vor der Vergasung abliefern mussten. Allerdings war auch die Ernährung der Häftlinge, insbesondere im unteren Lager so lange nicht schlecht, als ständig Transporte eintrafen, weil es den Arbeitshäftlingen dann möglich war, sich beim Sortieren der Bekleidung mit abgelieferten Lebensmitteln zu versorgen.

Im Lager hatten die deutschen SS-Leute zahlreiche Vergünstigungen.
Ihre Zimmer wurden von weiblichen Häftlingen saubergemacht.
Ihre Schuhe bekamen sie geputzt.
Ihre Uniformen wurden gebürstet und gebügelt.
Ihre Wäsche wurde in der Wäscherei gewaschen.

Jegliche Sonderwünsche konnten dank der im Lager vorhandenen Werkstätten, in denen Schneider, Schuster, Kürschner, Hemdenmacher, Schlosser und so fort tätig waren, erfüllt werden.

So hatte z.B. jeder deutsche SS-Mann Anspruch auf die kostenlose Lieferung eines handgefertigten Zivilanzugs und eines maßgefertigten Zivilmantels.
Gute Stoffe, die man den Opfern abgenommen hatte, standen hierfür reichlich zur Verfügung.
Außerdem erhielten die im Lager tätigen deutschen SS-Männer einen der Höhe nach nicht mehr bestimmbaren Sonderzuschlag zum normalen Sold.

Es gab 2 Reitpferde und ein Panjepferd. Von der Möglichkeit zu reiten, machte allerdings nur der Angeklagte Franz Gebrauch. Die Pferde wurden von Häftlingen ebenso sorgfältig gepflegt wie der Hund Barry. Auch die Tiere im Lagerzoo (insbesondere Füchse, Rehe und andere in Polen heimische Tiere) wurden sorgsam betreut. Der Zoo wurde zu einem kleinen Schmuckstück des Lagers ausgestaltet, an dem sich die deutschen SS-Leute erfreuen konnten.