|
|
Erschießung eines Häftlings, den Franz zuvor durch einen Schuss aus einem Luftgewehr verletzt hatte
Einmal schoss der Angeklagte Franz mit einer Luftbüchse auf einen Häftling des unteren Lagers und verletzte ihn. Dann wandte er sich an Miete und sagte ihm, er solle den Verletzten ins Lazarett bringen. Der verletzte Häftling konnte noch zu Fuß ins Lazarett gehen, wo Miete ihn erschoss.
Der Angeklagte Miete, der die Tat bestreitet, wird durch die eidliche Aussage des glaubwürdigen Zeugen Do. überführt, der den von Franz verletzten und von Miete liquidierten Häftling, den er persönlich kannte, seit diesem Tage nie mehr im Lager sah.
|