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Erschießung eines Häftlings, der beim Leichentransport in die Lazarettgrube gerutscht war
Es gehörte zu den Aufgaben des blauen Kommandos, die Leichen der während der Bahnfahrt verstorbenen Menschen von den Waggons zum Lazarett zu tragen und in die Leichengrube des Lazaretts zu werfen. Bei dieser Arbeit rutschte einmal ein Häftling am Rande der Lazarettgrube so unglücklich aus, dass er selbst in die Grube stürzte. Der Angeklagte Miete, der gerade Dienst im Lazarett hatte, nahm das zum Anlass, diesen Arbeitsjuden in der Grube zu erschießen, ohne von einem Vorgesetzten hierzu einen Befehl bekommen zu haben.
Der Angeklagte Miete stellt diese Tat in Abrede.
Er wird jedoch durch die eidliche Bekundung des Zeugen Gl. überführt, der diesen Vorfall im Lazarett beobachtet hat. Dass Gl., der Miete sofort identifiziert hat, glaubwürdig ist, hat das Schwurgericht bereits wiederholt hervorgehoben.
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