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Erschießung des Josel Rosenbaum und eines Häftlings mit dem Vornamen David
Im oberen Lager bestand die Anordnung, dass nach getaner Arbeit alle Geräte und insbesondere die zum Leichentransport benutzten Tragbahren ordentlich gesäubert werden mussten. Der Leichenträger Josel Rosenbaum und ein weiterer Häftling mit dem Vornamen David hatten an einem Tage im Spätherbst oder bei Winteranfang 1942 ihre Leichentrage nicht genügend gereinigt. Dadurch fielen sie dem Angeklagten Matthes auf. Er rief die beiden zu sich und tötete sie auf der Stelle durch Pistolenschüsse in den Hinterkopf. Das geschah in der Nähe des Appellplatzes im oberen Lager.
Der Angeklagte bestreitet, sich in der geschilderten Weise schuldig gemacht zu haben.
Dass er jedoch die beiden Arbeitsjuden erschossen hat, ist durch die bezeugende, glaubhafte Aussage des vereidigten Zeugen Ros. bewiesen, der diesen Vorfall aus nächster Nähe beobachtet hat.
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