|
|
Seine Tätigkeit im Vernichtungslager Treblinka
Während seines Aufenthaltes im Vernichtungslager Treblinka war der Angeklagte Matthes der verantwortliche Lagerführer des oberen Lagers. Er hatte in dieser Eigenschaft die Verantwortung für den gesamten sich in diesem Lagerteil abspielenden Dienstbetrieb und die Oberaufsicht über alle hier arbeitenden jüdischen Häftlinge. Er war derjenige, der das allgemeine Arbeitstempo und die Lebensbedingungen der Häftlinge bestimmte, der sie morgens aus der Unterkunftsbaracke herausließ, sie nach dem Morgenappell, den er in der Regel selbst abnahm, zur Arbeit schickte und sie nach dem Abendappell wieder einschloss. Er sorgte dafür, dass jeder an dem ihm zugeteilten Arbeitsplatz stand und dass es auf keinen Fall zu irgendeinem Leerlauf in der Vernichtungsmaschinerie kam. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben war Matthes nicht zimperlich. Er schlug, wo es ihm nötig schien, mit der Lederpeitsche auf die Häftlinge ein oder ließ sie durch die Kapos schlagen. Er war Herr über Leben und Tod der ihm unterstehenden Juden des Totenlagers, und er konnte, wenn es ihm beliebte, die bedauernswerten Menschen nicht nur schlagen oder schlagen lassen, sondern sie auch töten oder töten lassen, wenn sie beispielsweise nicht mehr Arbeitsfähig waren oder aus einem sonstigen Grund Anlass zu einer solchen Maßnahme bestand. Über seine allgemeinen organisatorischen Aufgaben hinaus, die er mit großem Eifer ausführte, beteiligte sich Matthes in erheblichem Umfange an den Massentötungen. Er überwachte das Hineintreiben der Opfer in die Gaskammern, gab das Kommando zum Schließen der Gaskammertüren und nach Durchführung der Vergasung auch den Befehl zum öffnen der Aussenklappen und zum Abtransport der Leichen. Er achtete streng darauf, dass dieser Transport mit der größtmöglichen Schnelligkeit erfolgte, und er widmete seine besondere Aufmerksamkeit der schnellen und gründlichen Säuberung der Gaskammern, um sie so schnell wie möglich für die Aufnahme neuer Opfer bereitzustellen.
|