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Das Erschlagen von 12 Häftlingen des Holzhackerkommandos
Dem Angeklagten wird der Vorwurf gemacht, 12 Häftlinge, die für Herde und Öfen der Küche und der Unterkünfte Brennholz hackten, zusammen mit anderen SS-Männern durch Kolben- und Peitschenhiebe totgeschlagen zu haben.
Der auf seine Aussage vereidigte Zeuge Lak. hat hierzu bekundet, er erinnere sich in groben Umrissen eines derartigen Vorfalles, wisse aber nicht mehr, was der eigentliche Anlass zu diesem Massaker gewesen sei, wie es sich im einzelnen abgespielt habe, welche Rolle Franz hierbei gespielt habe und wer außer Franz noch an dem Massaker beteiligt gewesen sei.
Das Schwurgericht hält es keineswegs für ausgeschlossen, dass 12 Häftlinge auf einmal zu Tode gepeitscht und geschlagen worden sind, denn in Treblinka war nichts unmöglich, wie der Mitangeklagte Suchomel einmal zutreffend formuliert hat. Allerdings müssen bei dem ohne Zuhilfenahme von Schusswaffen erfolgten Erschlagen von 12 Männern des Holzhackerkommandos eine größere Anzahl von deutschen oder ukrainischen Wachleuten mitgewirkt haben, ein Umstand, den auch der Zeuge Lak. einräumt. Da der Zeuge aber nicht mehr sagen kann, welche Personen neben Franz bei dem Massaker mitgewirkt haben und in welcher Weise sie im einzelnen tätig geworden sind, bleibt auch die Tatbeteiligung des Angeklagten Franz im dunkeln.
Da das Schwurgericht den Vorfall nicht mehr vollständig rekonstruieren konnte, lässt sich infolgedessen auch der Tatbeitrag des Angeklagten Franz nicht genau abgrenzen.
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