|
|
Das Erschlagen eines zum Appell zu spät gekommenen Häftlings auf dem Appellplatz
Die Anklage legt Franz zur Last, einen Häftling, der zum Appell zu spät kam, direkt auf dem Appellplatz erschlagen zu haben.
Der hierzu eidlich vernommene Zeuge Lak. hat erklärt, er erinnere sich nur daran, dass Franz einem zum Appell zu spät gekommenen Häftling eine Ohrfeige versetzt und dass er angeordnet habe, den Häftling wegzuführen. Weiter hat der Zeuge bekundet, er wisse nicht, was mit dem Häftling später geschehen sei. Dass Franz ihn aber auf dem Appellplatz erschlagen habe, dessen könne er sich nicht mehr entsinnen.
Bei diesem Beweisergebnis bleibt die Täterschaft des Angeklagten Franz offen.
|