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Erschießung eines Häftlings im Lazarett, den er zuvor durch einen Peitschenhieb am Auge verletzt hatte
Bei einem Kontrollgang durch das Lager im Jahre 1942 versetzte der Angeklagte einem arbeitenden Häftling einen Peitschenhieb ins Gesicht und verletzte hierdurch ein Auge dieses Häftlings. Der auf diese Weise gestempelte Häftling bat den Angeklagten Franz, er möge ihn am Leben lassen, er wolle in Zukunft besonders gut arbeiten. Diese Bitte sprach er deshalb aus, weil er befürchtete, als Verletzter sofort zur Liquidierung ins Lazarett zu kommen. Tatschlich ließ sich Franz dazu erweichen, das Leben dieses Verletzten zu schonen. Nach einigen Tagen fiel dieser Verletzte dem Angeklagten Franz bei einem Abendappell durch sein immer noch blaues Auge auf. Er fragte ihn, ob es ihm jetzt besser gehe. Als der Häftling das bejahte, nahm ihn Franz mit ins Lazarett. Dort wurde dieser Häftling erschossen, entweder durch Franz selbst oder durch den dort diensttuenden SS-Unterführer auf Befehl von Franz.
Der Angeklagte Franz, der diese Tat leugnet, wird durch die eidliche Aussage des Magazinverwalters Lak. überführt. Lak. hat nicht nur gesehen, wie Franz den Häftling mit einem Peitschenhieb am Auge verletzte, sondern auch erlebt, wie er diesen Häftling zum Lazarett abführte. Der Umstand, dass der Zeuge Lak. die eigentliche Erschießung im Lazarett nicht mitangesehen hat, lässt keine Zweifel daran aufkommen, dass der betreffende Häftling tatsächlich erschossen worden ist, denn der Zeuge Lak. hat nämlich weiter ausgesagt, dass er von der Erschießung dieses Häftlings von den im Lazarett tätigen Kameraden gehört und dass er darüber hinaus diesen Häftling nie mehr gesehen habe. Das lässt durchaus den Schluss zu, dass der Häftling im Lazarett, das ja eigentlich eine perfekte Genickschussanlage war, erschossen worden ist.
Den Kern der von dem Zeugen Lak. gemachten Aussage hat der ebenfalls eidlich geehrte Angestellte Au., 68 Jahre alt und in Stockholm wohnhaft, bestätigt. Der Zeuge Au. hat zwar nicht gesehen, wie Franz den Häftling mit einer Peitsche ins Gesicht schlug und hierbei ein Auge des Häftlings verletzte. Wohl aber ist er bei dem Abendappell anwesend gewesen, bei dem Franz den Häftling mit dem blauen Auge herausholte und ihn ins Lazarett abführte. Auch er hat diesen Mann später nie wieder gesehen und darüber hinaus von Kameraden in Erfahrung gebracht, dass der Mann mit dem blauen Auge im Lazarett erschossen worden ist.
Beide Zeugen haben auf das Schwurgericht einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Der jetzt 62 Jahre alte, in Eiron/Israel wohnhafte Zeuge Lak. hat seine Aussage ruhig und besonnen gemacht. Er hat genau zwischen dem unterschieden, was er selbst erlebt und dem, wovon er nur gehört hat. Obwohl er im Vernichtungslager Treblinka seine Eltern, seine Ehefrau, drei Kinder und andere Verwandte verloren hat, hat er bei seiner Aussage keine Hass und Rachegefühle erkennen lassen. Er hat den Angeklagten Franz sofort wiedererkannt, obwohl Franz vor der Vernehmung des Zeugen eine von der blichen Sitzordnung abweichenden Platz einnehmen musste. Seine Darstellung von verschiedenen Lagervorgängen war so klar und wohlabgewogen, dass das Schwurgericht keine Bedenken trägt, den Zeugen für glaubwürdig zu halten. Ähnlich verhält es sich bei dem 68 Jahre alten und in Stockholm wohnhaften Zeugen Au., der mit dem Zeugen Lak. keinerlei Verbindung hat. Dieser Zeuge besaß vor der Verfolgung in Lodz eine Tuchfabrik. Nach seinem Studium in Wien diente er in der Österreichischen Armee und brachte es zum Oberleutnant der Reserve. Er floh am 23.Dezember 1942 aus dem Lager. Was er von seiner Einlieferung ins Lager im August 1942 bis zu seiner Flucht am 23.Dezember 1942 erlebte, hat er wohl abgewogen und objektiv geschildert. Auch er erkannte Franz sofort wieder.
Seiner glaubhaften Aussage folgt das Schwurgericht.
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