Münster i. Westf. Jüdefelderstraße 14

Judenhaus

Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreisfreie Stadt Münster i. Westf.

Am 30. April 1939 wurde das Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden erlassen. Wie zahlreiche andere seit 1933 erschienene Gesetz und Verordnungen trug es dazu bei, das Leben jüdischer Familien weiter zu reglementieren. Juden und Arier sollten nicht mehr unter einem Dach wohnen. Mietverhältnisse mit Juden konnten nur nach Belieben aufgehoben werden. Selbst jüdische Hauseigentümer mussten aus ihren Häusern ausziehen, wenn Arier dort zu Miete wohnten.

Mit Hilfe der Stadtverwaltung wurden jüdische Familien erfasst und zwangsweise in so genannten
Judenhäuser einquartiert. Dies waren in der Regel Häuser, die sich in jüdischem Eigentum befanden.

Die Erfassung der jüdischen Bevölkerung und ihre Konzentration in den so genannten Judenhäusern war eine wichtige Vorstufe für die Deportationen in die Konzentrationslager und Vernichtungslager in Osteuropa.

Am 04.02.1942 wurde das Judenhaus Jüdefelderstraße 14 geräumt. Die letzten Bewohner mussten in das letzte Judenhaus in Münster Am Kanonengraben 4 umziehen.