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Die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von Judenhäusern lieferte das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30.04.1939. Ein deutscher Vermieter durfte seinen jüdischen Mietern kündigen, wenn er durch eine amtliche Bescheinigung nachweisen konnte, daß die anderweitige Unterbringung des Mieters sichergestellt war. Das Gesetz legte fest, daß Juden, die noch über eigene Wohnräume verfügten, zur Aufnahme wohnungsloser jüdischer Familien verpflichtet waren. Die Zusammenlegung der Juden in Judenhäusern war Aufgabe der örtlichen Wohnungsämter. Die zwangsweise eingewiesenen Menschen lebten oft auf engstem Raum und unter menschenunwürdigen Bedingungen zusammen. Die Haustüren durften nachts nicht verschlossen werden. Die Gestapo wollte jederzeit Zugang zu den Häusern haben. Oft wurden die jüdischen Bewohner von Mitbürgern und Gestapoleuten belästigt. Jedes dieser Judenhäuser wurde so eine Art Klein-Ghetto in unmittelbarer Nachbarschaft von Häusern mit nichtjüdischen Bewohnern. Die Häuser mußten durch einen großen gelben Stern gekennzeichnet werden.
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