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Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg, Kreisfreie Stadt Bochum Stadtbezirk Wattenscheid
Am 30. April 1939 wurde das Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden erlassen. Wie zahlreiche andere seit 1933 erschienene Gesetz und Verordnungen trug es dazu bei, das Leben jüdischer Familien weiter zu reglementieren. Juden und Arier sollten nicht mehr unter einem Dach wohnen. Mietverhältnisse mit Juden konnten nur nach Belieben aufgehoben werden. Selbst jüdische Hauseigentümer mussten aus ihren Häusern ausziehen, wenn Arier dort zu Miete wohnten.
Mit Hilfe der Stadtverwaltung wurden jüdische Familien erfasst und zwangsweise in so genannten Judenhäuser einquartiert. Dies waren in der Regel Häuser, die sich in jüdischem Eigentum befanden.
Die Erfassung der jüdischen Bevölkerung und ihre Konzentration in den so genannten Judenhäusern war eine wichtige Vorstufe für die im Herbst 1941 beziehungsweise Januar 1942 einsetzenden Deportationen in die Konzentrationslager und Vernichtungslager in Osteuropa.
Auch die alte Judenschule, in der Ecke des Schulhofes der Richard-Wagner-Schule an der Voedestraße gelegen, wurde zum so genannten Judenhaus umfunktioniert. In ihr wurden seit dem 17. November 1941 alle jüdischen Wattenscheider zwangsuntergebracht, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Stadtgebiet aufhielten. Am 28. April und 11. Mai 1942 erfolgte ihr Abtransport in die Vernichtungslager.
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