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Bezeichnung: Gestapolager Arbeitserziehungslager Wuhlheide
Gebiet Land und Stadtstaat Berlin (Bezirk Lichtenberg Ortsteil Friedrichsfelde) Schwarzen Weg/Ecke Treskowallee
Gebiet heute Am Tierpark 125, Ortsteil Friedrichsfelde, Ortsangabe: Triftweg, am südlichen Rand des Tierparks, auf dem Weg vom Streichel-Zoo zum Alfred-Brehm-Haus, nahe dem Vogelgehege
Eröffnung 14.04.1940
Schließung 1945
Unterstellung
Häftlinge
Geschlecht Männer
Einsatz der Häftlinge bei
Lagerausstattung
Ausstattung der Insassen
Lageralltag
Bemerkungen Bei einer potentiellen Einweisung in ein Arbeitserziehungslager wurde die betreffende Person zunächst der Stapo, Abteilung IV D, Referat 3 b, ausländische Arbeitsverweigerer, zugeführt. Dort konnte der/die Betroffene verwarnt, in Polizeihaft genommen oder aber in ein AEL respektive in ein Konzentrationslager überstellt werden. Im Falle von KZ-Haft musste das Berliner Gestapo informiert werden, es sei denn, es handelte sich um Polinnen oder Ostarbeiterinnen. In diesen Fällen konnten die mittleren Stapobehörden selbstständig darüber befinden. Bei AEL-Haft musste lediglich der Leiter der Stapostelle zustimmen. Der verkürzte Verwaltungsvorgang bei Einweisungen in ein AEL trug dem Erlass des RFSS Rechnung, dass die Bestrafung unverzüglich nach der Tat zu erfolgen hatte.
Nach einer AEL-Haft wurden Zwangsarbeiterinnen, im Gegensatz zu einer KZ-Haft, nach Verbüßung der eigentlich maximal 56 Tage dauernden Strafe wieder dem Betrieb überstellt. Wenn der Delinquent nach 56 Tagen wieder in den Betrieb zurückkehrte, sah er so geschunden aus, dass sein Anblick in höchstem Maße abschreckend auf andere wirkte. Dieser Abschreckungseffekt war dabei durchaus gewollt. Einige wenige, heute noch überlieferte Dokumente geben Aufschluss über die verheerenden Verhältnisse in AEL. Am 9. Oktober 1942 wurden beispielsweise 120 Inhaftierte, ausschließlich Ostarbeiter aus dem Berliner Männer- AEL Wuhlheide zum Ausländerkrankenhaus in Mahlow gebracht. Sämtliche Männer litten an der Ruhr.
Die Reichsbahndirektion Berlin pachtete 1938 vom Gutsbesitzer von Treskow 29.000 Quadratmeter vom Schlosspark Friedrichsfelde. Dieses Terrain sollte der Einrichtung eines Wohnlagers der Reichsbahnarbeiter dienen. Seinen Namen Wuhlheide erhielt das Wohnlager nach der damals nahegelegenen Block- und Haltestelle der Deutschen Reichsbahn. Die Berliner Gestapozentrale pachtete am 14.4.1940 am ehemaligen Schwarzen Weg/Ecke Treskowallee (heute Am Tierpark) auf dem Gelände des Schlossparks Friedrichsfelde zuerst zwei, ab 1.8.1941 nochmals zwei Baracken von der Reichsbahndirektion. Der zynisch-demagogische Begriff Arbeitserziehungslager sollte von vornherein die Insassen kriminalisieren und als arbeitsscheu diffamieren. Auf Befehl H. Himmlers vom 28.5.1941 unterstanden die Arbeitserziehungslager den Gestapoleit- bzw. Kripoleitstellen der einzelnen deutschen Länder. Zum einen handelte es sich bei den Gefangenen um Untersuchungshäftlinge, deren sogenannte Schuld juristisch also nicht bewiesen war. Zum anderen waren hier Häftlinge eingewiesen worden, die bereits ihre Zuchthaushaftstrafe verbüßt hatten, aber auf Befehl der Gestapo nicht entlassen, sondern in ein KZ überführt wurden. Diese Lager, die es im gesamten faschistischen Machtbereich gab, waren grundsätzlich in der Nähe von Industriestandorten, denen dann die Gefangenen zugeteilt wurden. Die Insassen unterschiedlicher Nationalitäten waren sowohl aus politischen als auch aus rassistischen Vorwänden dort eingesperrt. Unter ihnen befanden sich ausländische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, die wie die übrigen Häftlinge zur Arbeit in Berliner Großbetrieben gezwungen wurden. Die Arbeitserziehungslager bildeten mit den Konzentrationslagern, den Kriegsgefangenenlagern bzw. mit den Strafanstalten ein Arbeitskräftereservoir für die Rüstungsindustrie. Die Menschen mussten unter extrem schlechten Bedingungen hart und lange arbeiten, erhielten aber keine ausreichende Nahrung und Bekleidung. Rund 2.000 Gefangene fanden in diesem Lager Wuhlheide während seines fünfjährigen Bestehens den Tod.
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