Weinsberg
Transportliste
Mit diesem Sondertransport wurden 40 weibliche Patienten aus der privaten Heil- und Pflegeanstalt Christophsbad in Göppingen in die Heil- und Pflegeanstalt Weinsberg bei Heilbronn verlegt.
Die Direktoren der Anstalten wurden offiziell am 16. Februar 1940 von Dr. Eugen Stähle, dem Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes im Innenministerium von der anlaufenden Euthanasie-Aktion unterrichtet.
Über diesen ersten Abtransport aus dem Christophsbad gibt der Erlaß des Innenministeriums Nr. X 1465 vom 01. April 1940 detailliert Auskunft.
Darin wurde folgende Verfahrensweise festgelegt:
Die vorgesehene Verlegung von 40 weiblichen Staatspfleglingen von Göppingen nach Weinsberg kann nunmehr nach fernmündlicher Rücksprache von MinRat Dr. Stähle mit der Gemeinnützigen Krankentransport-Gesellschaft bei der Heilanstalt Grafeneck erfolgen. Die in der beifolgenden Liste aufgeführten 40 weiblichen Staatspfleglinge der Heilanstalt Christophsbad in Göppingen sind aus dieser in die Heilanstalt Weinsberg zu verlegen; sofern die eine oder andere dieser Pfleglinge aus schwerwiegenden Gründen nicht verlegt werden könnte, tritt an ihre Stelle eine der am Ende der Liste als Zusatz aufgeführten Pfleglinge in dieser Reihenfolge. Die Verlegung wird durch die Gemeinnützige Krankentransport-Gesellschaft durchgeführt, die den Zeitpunkt derselben den beiden Anstalten rechtzeitig bekanntgeben wird. Von der Heilanstalt Christophsbad sind die Krankheitsgeschichten und Personalpapiere der Pfleglinge der Heilanstalt Weinsberg zu übergeben, dieselben sind nach Einsichtnahme von dieser wieder zurückzugeben. Die Angehörigen und die Kostenträger sind durch die Anstalt Weinsberg von der Verlegung zu verständigen. Die erfolgte Verlegung ist mir von der Heilanstalt Weinsberg listenmäßig, von der Heilanstalt Christophsbad für jeden Pflegling auf Einzelblatt zu berichten.