Pfafferode

Transportliste

Der Stadtrodaer ärztliche Direktor Kloos bestätigt am 10.11.1944 schriftlich die Abgabe von geisteskranken Ostarbeitern und Polen, fünf Frauen und drei Männern, aus der Heil- und Pflegeanstalt Stadtroda an die Sammelstelle Pfafferode. Über deren Identität sind jedoch keine weiteren Hinweise zu finden.

In einem Runderlass des Reichsministers der Innern von 1940 an die Heil- und Pflegeanstalten wird angeordnet dass geisteskranke zu festgelegten Sammelstellen gebracht werden müssten: Es sei nicht zu verantworten, daß Kranke, die in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitseinsatzfähig werden, für dauernd oder längere Zeit in den deutschen Anstalten verbleiben.

Sammelstelle für Thüringen-Land war die Heil- und Pflegeanstalt Pfafferode. Mit der Verlegung dorthin gingen die Kranken in die Zuständigkeit der Aktion T4 über. Kranke, die nicht kurzfristig wiederhergestellt werden konnten, wurden von dort in Tötungsanstalten gebracht. Ein solcher Abtransport war jedoch nicht nötig, wenn in der Sammelstelle selbst gemordet wurde, wie es in Pfafferode der Fall war.