Kurzfassung
Ablauf über Erfassung, Begutachtung, Abtransport, Tötung, Verbrennung mit Verschleierung, Irreführung und Bereicherung:
1. Anstalt, Heim: Bürokratische Registrierung in Listen und Karteikarten, Selektion unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsunfähigkeit durch Gutachter (Mediziner außerhalb der Anstalten). Die Anstalt erhielt eine Liste der zum Abtransport vorgesehenen Personen, mit Datum und der genauen Angabe, was mitzugeben ist, damit Bereicherung.
2. Transport in Zwischenlager. Dies hat den Endpunkt des Transports verschleiert und als Puffer bei Überfüllung des Vernichtungslagers gedient. Meistens wurden die Bus-Transporte zentral gesteuert. Nur in Einzelfällen gab es Transporte im öffentlichen Verkehrssystem. Begleitpersonen der Ursprungseinrichtung mußten hier umkehren.
3. Transport vom Zwischenlager zur Tötungsanstalt entsprechend der dort vorhandenen Tötungskapazität.
4. In der Vernichtungsanstalt: massenweise Ermordung durch Gas, auch durch Spritze, Gift, Unterernährung, Kälte, Mißhandlung, Hinrichtung.
5. Danach dort Beseitigung der Leichname meist durch Verbrennen. Bei zuvor eigens markierten Personen war vorhandenes Zahngold auszubrechen und damit zur Bereicherung der Institution beizutragen.
6. Bürokratische Abwicklung in separaten Standesämtern der Tötungsanstalten mit serienweiser Erstellung von gefälschten aber amtlichen Todesurkunden, wobei z.B. Hartheim den Briefkopf von Brandenburg verwendete, und umgekehrt, so dass Angehörige an ein Versterben in der fehlgenannten sehr weit entfernten Anstalt glauben mussten; und damit persönliche Besuche und Nachschauversuche vorort fehlgeleitet wurden und weitere Reklamationsversuche von Angehörigen mit weiten Reisen erschwert wurde. Möglicher Widerstand oder auch nur Aufwand mit Nachfragen wurde so von vorne herein klein gehalten. Es gab dafür eigens ein Kurierdienstauto für die Aktenverschiebungen zwischen den Anstalten, weil z.B. erfundene Akten aus Hartheim, in Brandenburg mit Briefkopf der Anstalt Brandenburg, bei dortigen Postamt eingeliefert wurden.
7. Bereicherung der Anstalten, indem für Quartier, Kost und Pflege über Wochen und Monate Rechnungen an den Kostenträger erstellt wurden, obwohl die Personen sofort bei ihrer Ankunft getötet worden waren. Auch Irreführung der Angehörigen mit damit erfundenen Krankengeschichten mit Anhaltspunkten für die genannten natürlichen Todesursachen einer angeblich länger andauernden Krankheit.
8. Irreführung der Angehörigen durch Zusendung von Urnen mit Verbrennungsasche, aus der genannten weit entfernten Anstalt, mit Asche, die so nie wirklich mit der Asche der getöteten Person ident war. Weitere Bereicherung der Anstalten durch Verrechnung angeblich damit verbundener Kosten.