Die nicht erwiesene Erschießung eines Kleinkindes während einer Transportabfertigung

Dem Angeklagten Miete wird in der Anklageschrift weiter zur Last gelegt, ein kleines Kind, dessen Eltern vermutlich während des Transportes verstorben seien und das ihm Angehörige des Kommandos Blau im Lazarett abgeliefert hätten, an den Rand der Lazarettgrube gesetzt und durch Genickschuss getötet zu haben.

Der Angeklagte bestreitet das.

Der zu dieser Tat benannte Zeuge Le. aus München, der sich vom 2.Oktober 1942 bis zu seiner Flucht am 3.November 1943 im Vernichtungslager Treblinka befand, hat sich bei seiner uneidlichen Vernehmung vor dem Schwurgericht nicht mehr an diesen Vorfall zu erinnern vermocht. Hinzu kommt, dass er zunächst den Angeklagten Ru. als Krummkopf bezeichnet und dass er erst am Ende seiner Bekundung auf Miete gezeigt und erklärt hat, dieser sei möglicherweise der Mann, den man im Lager Krummkopf genannt habe.
Unter diesen Umständen lassen sich keine genauen Feststellungen über die in das Wissen des Zeugen Le. gestellte Erschießung eines Kleinkindes im Lazarett in der Zeit vom 2.Oktober 1942 bis zum 3.November 1943 durch Miete treffen.
Soweit in der Hauptverhandlung noch weitere, in der Anklageschrift nicht aufgeführte Untaten des Angeklagten Miete bei Transportabfertigungen erörtert worden sind, es handelt sich dabei in der Hauptsache um die unter den Nummern AV3. und 4. und 4. der rechtlichen Hinweise vom 23.Juli 1965 aufgeführten Erschießungen des Jakob Aronowicz aus Czenstochau und der jungen Inka Salzwasser aus Warschau, konnten keine sicheren Feststellungen getroffen werden, weil die zu diesen Fällen vernommenen Zeugen Ge. und Kols. sich nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit an den genauen Hergang der Tötungen erinnerten.