Massenerschießung alter Juden im Lazarett
In den letzten Monaten des Jahres 1942 kam ein aus einem Personenzug bestehender Transport mit alten Juden aus Deutschland in Treblinka an. Die alten Leute mussten sich sämtlich in mehreren Reihen nebeneinander vor dem Lazarett aufstellen. Gruppenweise wurden sie dann in das Lazarett geführt und von den Angeklagten Miete und Mentz, die an diesem Tage wegen des großen Arbeitsanfalles dort gemeinsam Dienst hatten, erschossen.
Der genaue Zeitpunkt dieser Massenerschießung alter Juden und die Zahl der Opfer lassen sich nicht mehr feststellen. Wohl steht fest, dass es sich um eine sehr große Zahl von im Lazarett getöteten alten Menschen, nämlich um einen gesamten Transport handelt, während sonst im Lazarett nur jeweils ein Teil der mit einem Transport eingetroffenen Juden liquidiert wurde.
Während sich der Angeklagte Mentz an diesen Vorgang nicht mehr erinnern will (vergleiche D.IV.1.), bestreitet Miete seine Beteiligung an der Massenexekution entschieden.
Dass er aber zusammen mit Mentz in der festgestellten Art und Weise tätig geworden ist, wird durch die eidliche Bekundung des 56 Jahre alten Büglers Rap. bewiesen, der jetzt in den USA lebt. Der Zeuge befand sich von Ende September 1942 bis zu seiner Flucht Anfang Januar 1943 in Treblinka. Er hat die Erschießung dieser alten Juden aus nächster Nähe vom Sortierplatz aus beobachtet, wo er damals arbeitete. Trotz des Verlustes von Frau und Kind in Treblinka hat er sich nicht zu gefühlsbetonten Übertreibungen hinreißen lassen, vielmehr ist er immer sachlich geblieben. Das ist um so höher zu bewerten, als er durch den Lageraufenthalt gesundheitlich stark gelitten hat. Bei der Identifizierung der Angeklagten ist er zusammengebrochen, weil ihm alle Schrecken des Lagers wieder vor Augen traten. Auch bei seiner drei Tage später fortgesetzten und zu Ende geführten Vernehmung ist er ruhig und objektiv geblieben. Er hat Miete als Krummkopf wiedererkannt.
Das Schwurgericht hält ihn für uneingeschränkt glaubwürdig.
Dass tatsächlich Personenzüge mit alten Menschen, insbesondere aus dem Reichsgebiet und der Tschechoslowakei in Treblinka ankamen und entsprechend den in Lublin ausgearbeiteten Richtlinien nicht im oberen Lager vergast, sondern im Lazarett des unteren Lagers liquidiert wurden, ist bereits im Abschnitt D.IV.1. des Zweiten Teiles der Gründe dargelegt worden.