Somit hat sich der Angeklagte der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an
mindestens 300000 Personen und der Beihilfe zum Mord an mindestens 25 Personen schuldig gemacht.
Somit hat sich der Angeklagte der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an
mindestens 300000 Personen und der Beihilfe zum Mord an mindestens 25 Personen schuldig gemacht.