Fall Rieger
Im Jahre 1941 weigerte sich der damalige Befehlshaber der Ordnungspolizei in Krakau, der General der Polizei Rieger, eine Kompanie seiner Polizei zur Erschiessung von Juden abzustellen.
Sechs Wochen später wurde Rieger als Befehlshaber der Ordnungspolizei nach Prag versetzt. Kurze Zeit später wurde er ohne Angabe von Gründen pensioniert. Er erhielt seine vollen Pensionsbezüge.
Diese Feststellungen beruhen auf der eidlichen Bekundung des Generalmajors der Ordnungspolizei a.d M.