Fall Stegemann
Der Kriminalsekretär Stegemann war während des 2.Weltkrieges in der Abteilung V. der Amsterdamer Außendienststelle der Sicherheitspolizei, deren Zentrale sich in Den Haag befand, tätig.
Ihm oblag unter anderem die Aufklärung von Delikten, die sich aus der nicht genauen Befolgung der Verordnung des Reichskommissars für die Niederlande über die Erfassung jdischen Vermögens ergaben. Im Jahre 1942 desertierte Stegemann und lebte mit Hilfe einer niederländischen Widerstandsorganisation etwa neun Monate lang illegal in Amsterdam.
Bei seiner Festnahme erklärte er gegenüber seinem damaligen Vorgesetzten, dem Zeugen Lag., er sei deshalb untergetaucht, weil er die Deportationen der holländischen Juden missbillige.
Er wurde dann Anfang 1943 vom SS- und Polizeigericht in Holland unter dem Vorsitz seines damaligen Chefrichters, des Zeugen Haer., wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das Motiv seiner Fahnenflucht wurde im Urteil weder straferschwerend noch strafmildernd berücksichtigt.
Einige Zeit nach dem Urteilsspruch erhängte sich Stegemann in seiner Zelle.
Diese Feststellungen beruhen auf den eidlichen Bekundungen des früheren Kriminalrats und Leiters der Amsterdamer Außenstelle der Sicherheitspolizei Lag., des Rechtsanwalts und früheren SS-Richters Haer. und des Landessozialgerichtsrats Dr. Ar., der damals zusammen mit seinem Kollegen Dep. als Anklagevertreter an der Verhandlung gegen Stegemann teilnahm.
Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die glaubhafte überzeugende Darstellung des Zeugen Haer., der erklärt hat, die Anklagevertretung habe in ihrem Plädoyer auf den angeblich in seiner Desertion zum Ausdruck gekommenen weltanschaulichen Ungehorsam des Angeklagten Stegemann hingewiesen, das Gericht habe aber diesen Vorwurf sogleich als nicht zur Sache gehörig abgelehnt und Stegemann ausschließlich wegen Fahnenflucht nach dem Militärstrafgesetzbuch verurteilt.