Erschiessung des Warschauer Alek Weintraub
Die eigenmächtige Erschiessung dieses Leichenträgers, nur weil er kurze Zeit mit der Arbeit innehielt, um Wasser zu trinken, beging Matthes aus niedrigen Beweggründen, nämlich aus Rassenhass. Hätte es sich um einen im oberen Lager tätigen Deutschen oder Ukrainer gehandelt, dann würde Matthes ihn sicherlich nicht wegen eines ähnlichen geringfügigen Vergehens getötet haben.
Matthes hat hier allein den Tatbestand des Mordes nach 211 StGB erfüllt.