Erschießung einer Greisin
Im Jahre 1943 kam einmal ein Transport mit vielen alten Leuten aus der Tschechoslowakei nach Treblinka.
Der Zeuge Ku. musste ein altes Mütterchen, das mit diesem Transport angekommen und beim Aussteigen bereits von dem SS-Unterscharführer Hirtreiter mit der Peitsche misshandelt worden war, ins Lazarett bringen und ihr dort beim Entkleiden helfen. Der Angeklagte Mentz, der dort Dienst tat, forderte den Zeugen mit den Worten Schnell, schnell, spiele nicht! zu größerer Eile bei der Entkleidung der Greisin auf. Ku. beeilte sich und brachte die nackte alte Frau schließlich auf Anweisung des Angeklagten Mentz zum Rand der Lazarettgrube, wo sie sich, mit dem Gesicht zu den brennenden Leichen in der Grube, auf den dort angeschütteten niedrigen Erdwall setzen musste. Mentz erschoss die alte Frau durch Genickschuss. Sie fiel in das brennende Feuer.
Mentz gibt an, sich an diesen speziellen Fall nicht mehr erinnern zu können. Er stellt ihn andererseits aber auch nicht in Abrede.
Das Schwurgericht sieht ihn durch die eidliche Aussage des 46 Jahre alten Schlossers Ku. aus Givataim/Israel als erwiesen an.
Dieser Zeuge befand sich von Anfang Oktober 1942 bis zum Aufstand am 2.August 1943 im Vernichtungslager Treblinka. Er hat Mentz sofort wiedererkannt. Seine Aussage hat er ruhig und besonnen gemacht. Er hat auch von sich aus stets hinzugefügt, ob er etwas aus eigener Anschauung oder nur vom Hörensagen weiß. Er hat allgemeine Dinge des Lagers und auch besondere Vorfälle so plastisch und präzise, andererseits ohne jegliche Übertreibung geschildert, dass keine Bedenken bestehen, seiner Aussage in vollem Umfange Glauben zu schenken.