Erschießung eines Baumfällers im Totenlager

Gegen den Angeklagten wird der Vorwurf erhoben, er habe bei einer Kontrolle des Totenlagers einem Häftling, der Bäume fällte, den Befehl gegeben, auf den Gipfel eines Baumes zu klettern, und er habe ihn dann mit einem gezielten Pistolenschuss getötet.

Der zu diesem Vorkommnis uneidlich geehrte Eisenbahner Gol. hat erklärt, dass er sich an eine solche Erschießung nicht mehr erinnere.